Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Die Verwaltung wird beauftragt,
a) jährlich ab November über die örtliche Presse auf die Räum- und Streupflicht hinzuweisen,
b) bei Bedarf Ratvertretern Informationsschreiben zur Räum- und Streupflicht zum Verteilen an ihre Bürgerschaft zur Verfügung zu stellen.“