Beschlussentwurf (in
eigener Zuständigkeit):
„1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath wird beschlossen.“
2, Dem in der Sitzung vorgestellten und
erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der
Heubahn“, Erkelenz-Golkrath wird zugestimmt.
3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath ist die
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath ist zu beteiligen.