Bürgerinformationssystem
Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath wird beschlossen.“ 2, Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath wird zugestimmt. 3. Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath ist zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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