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Auszug - Bebauungsplan Nr. 0400.3 "An der Heubahn", Erkelenz-Golkrath hier: Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie zum Bebauungsplanentwurf und zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB  

 
 
6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/179/2010 Bebauungsplan Nr. 0400.3 "An der Heubahn", Erkelenz-Golkrath
hier: Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie zum Bebauungsplanentwurf und zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.              Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath wird beschlossen.

2,               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath wird zugestimmt.

3.              Über den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 0400.3 „An der Heubahn“, Erkelenz-Golkrath ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Golkrath ist zu beteiligen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig