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Auszug - 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerater Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie zum Bebauungsplanentwurf und zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB  

 
 
6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 21.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 61/178/2010 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerater Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie zum Bebauungsplanentwurf und zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

Beschluss (in eigener Zuständigkeit):

1.              Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.“

2,               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

3.              Über den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig