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Vorlage - A 61/178/2010  

 
 
Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 "Oerater Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie zum Bebauungsplanentwurf und zur Einleitung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
21.09.2010 
6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Tatbestand:

Die 4. Änderung betrifft den am 04.01.2003 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte. Im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erkelenz (Rechtskraft 01.09.2001) besteht für diesen Bereich eine Darstellung als Wohnbauflächen (W).

 

Die Realisierung des Baugebietes ist bereits in mehreren Bauabschnitten erfolgt.

Um langfristig den Bedarf für eine Kindertagesstätte zu sichern, setzt die Konzeption des Ursprungsplanes an zentraler Stelle auf dem 3.521 m² großen Grundstück, Gemarkung Erkelenz, Flur 38, Flurstück 285, zwischen Xantener Allee und Dinslakener Straße, Flächen für den Gemeinbedarf, Sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen,  Zweckbestimmung: Kindertagesstätte (KITA) fest.

Anlass der Planänderung ist die Verlagerung des Standortes der im Bebauungsplan Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte auf der Fläche für Gemeinbedarf vorgesehenen Kindertagesstätte (KITA) auf ein ca. 150 m weiter nördlich gelegenes Grundstück (Flurstück 600) an der Xantener Allee / Issumer Ring.

In dem Siedlungsbereich „Oerather Mühlenfeld“ besteht für Erkelenz-Mitte weiterhin eine erhöhte Nachfrage nach wohnbaulich zu nutzenden Grundstücken. Mit Verlagerung des Standortes der Kindertagesstätte (KITA) steht das ursprüngliche als Flächen für den Gemeinbedarf bestimmte Grundstück (Flurstück 285) einer bedarfsgerechten Nutzung als „Allgemeine Wohngebiete (WA)“ gemäß § 4 BauNVO zur Verfügung. Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden insgesamt 8 Baugrundstücke für eine Einzel-,/ Doppel- und Reihenhausbebauung geschaffen. Die planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte werden für die geplanten Allgemeinen Wohngebiete WA 4 und WA 5 unverändert übernommen. Der Bereich der 4. Änderung übernimmt die planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte einschließlich seiner 3. Änderung (Rechtskraft 29.02.2008).

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln.

 

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„1.       Die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.“

2,         Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

3.         Über den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02.3 „Oerather Mühlenfeld“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine