„ 1.Die Verwaltung
wirdgemäß § 5 Abs. 2 des Investitionsförderungsgesetzes NRW beauftragt, aus Mitteln
des Konjunkturpaketes II Mittel in Höhe von 2.856.395,00
€ aus dem Bereich der „Bildungsinfrastruktur“ mit dem Land-schaftsverband
Westfalen-Lippe gegen Mittel in Höhe von 2.856.395,00 € aus dem Bereich der
„Infrastruktur“ zu tauschen. Die geschlossene Verein-barung ist der
Bezirksregierung Köln zur Bestätigung vorzulegen.
2.Ferner wird die Verwaltung beauftragt,für die restlichen 515.047,00 € aus dem Bereich der
„Bildungsinfrastruktur“ eine(n) Tauschpartner(in) zu finden, die/der in gleicher Höhe Mittel aus
dem Bereich der „Infrastruktur“ tauscht.
Die geschlossene Vereinbarung ist der Bezirksregierung Köln zur
Bestätigung vorzulegen.
3.Soweit sich kein(e) geeigneter Tauschpartner(in)
findet, hat die Verwaltung Vorschläge
zu unterbreiten, welche Maßnahmen mit der verbleibenden Summe von 515.047,00 € im Bereich der
„Bildungsinfrastruktur“ gefördert werden
sollen.
4.Die Maßnahme „Bau eines neuen
Schwimmbades“ ist bei der Bezirksregierung Köln als zuwendungsfähige
Maßnahme anzumelden.“
5.Das Büro………….wird als
Projektentwickler für das Projekt „Bau eines neuen Schwimmbades in
Erkelenz“ beauftragt. Das Honorar richtet sich nach der HOAI und den
Vorgaben der AHO-Fachkommission Projektsteuerung/ Projektmanagement und
gliedert sich in unterschiedliche Leistungsphasen. Die Beauftragung soll
phasenweise erfolgen. Die erste Phase beinhaltet die Erstellung eines
Grobkonzeptes aus den bisher vorliegenden und bereits diskutierten Vorschlägen
und Anregungen mit unterschiedlichen Bausteinen für das Erkelenzer Schwimmbad
und die Erarbeitung von Vorschlägen und Verfahren zur späteren Umsetzung. Die
weiteren Phasen werden je nach Projektstand anschliessend beauftragt. Die
finanziellen Auswirkungen für die erste Phase belaufen sich auf ca. 35.000,00
€.
03.06.2009 - Hauptausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss(als
Empfehlung an den Rat):
„ 1.Die Verwaltung
wirdgemäß § 5 Abs. 2 des
Investitionsförderungsgesetzes NRW
beauftragt, aus Mitteln des Konjunkturpaketes II Mittel in Höhe von 2.856.395,00 €
aus dem Bereich der „Bildungsinfrastruktur“ mit dem Land-schaftsverband
Westfalen-Lippe gegen Mittel in Höhe von 2.856.395,00 € aus dem Bereich der
„Infrastruktur“ zu tauschen. Die geschlossene Verein-barung ist der
Bezirksregierung Köln zur Bestätigung vorzulegen.
2.Ferner wird die Verwaltung beauftragt,für die restlichen 515.047,00 € aus dem
Bereich der „Bildungsinfrastruktur“ eine(n) Tauschpartner(in) zu finden, die/der in gleicher Höhe Mittel
aus dem Bereich der „Infrastruktur“ tauscht. Die geschlossene Vereinbarung ist der
Bezirksregierung Köln zur
Bestätigung vorzulegen.
3.Soweit sich kein(e) geeigneter Tauschpartner(in)
findet, hat die Verwaltung Vorschläge
zu unterbreiten, welche Maßnahmen mit der verbleibenden Summe von 515.047,00 € im Bereich der
„Bildungsinfrastruktur“ gefördert werden
sollen.
4.Die Maßnahme „Bau eines neuen
Schwimmbades“ ist bei der Bezirksregierung Köln als zuwendungsfähige
Maßnahme anzumelden.“
5.Das Büro………….wird als
Projektentwickler für das Projekt „Bau eines neuen Schwimmbades in
Erkelenz“ beauftragt. Das Honorar richtet sich nach der HOAI und den
Vorgaben der AHO-Fachkommission Projektsteuerung/ Projektmanagement und
gliedert sich in unterschiedliche Leistungsphasen. Die Beauftragung soll
phasenweise erfolgen. Die erste Phase beinhaltet die Erstellung eines
Grobkonzeptes aus den bisher vorliegenden und bereits diskutierten Vorschlägen
und Anregungen mit unterschiedlichen Bausteinen für das Erkelenzer Schwimmbad
und die Erarbeitung von Vorschlägen und Verfahren zur späteren Umsetzung. Die
weiteren Phasen werden je nach Projektstand anschließend beauftragt. Die
finanziellen Auswirkungen für die erste Phase belaufen sich auf ca. 35.000,00
€.
„1.Die Verwaltung wird
gemäß § 5 Abs. 2 des Investitionsförderungsgesetzes NRW beauftragt, aus Mitteln
des Konjunkturpaketes II Mittel in Höhe von 2.856.395,00 € aus dem
Bereich der „Bildungsinfrastruktur“ mit dem Land-schaftsverband
Westfalen-Lippe gegen Mittel in Höhe von 2.856.395,00 € aus dem Bereich
der „Infrastruktur“ zu tauschen. Die geschlossene Vereinbarung ist
der Bezirksregierung Köln zur Bestätigung vorzulegen.
2.Für die verbleibenden 515.047,00 € aus dem
Bereich der „Bildungsinfrastruktur“ wurde als Tauschpartner die
Stadt Rhede gefunden,
die/der in gleicher Höhe Mittel aus dem
Bereich der „Infrastruktur“ tauscht. Die geschlossene Vereinbarung
mit der Stadt Rhede ist der Bezirksregierung Köln zur Bestätigung vorzulegen.
3.Die Maßnahme „Bau eines neuen
Schwimmbades“ ist bei der Bezirksregierung Köln als zuwendungsfähige
Maßnahme anzumelden.
4.Das Büro „Constrata“ wird als Projektentwickler
für das Projekt „Bau eines neuen Schwimmbades in Erkelenz“
beauftragt. Das Honorar richtet sich nach der HOAI und den Vorgaben der
AHO-Fachkommission Projektsteuerung/ Projektmanagement und gliedert sich in
unterschiedliche Leistungsphasen. Die Beauftragung soll phasenweise erfolgen.
Die erste Phase beinhaltet die Erstellung eines Grobkonzeptes aus den bisher
vorliegenden und bereits diskutierten Vorschlägen und Anregungen mit
unterschiedlichen Bausteinen für das Erkelenzer Schwimmbad und die Erarbeitung
von Vorschlägen und Verfahren zur späteren Umsetzung. Die weiteren Phasen
werden je nach Projektstand anschliessend beauftragt. Die finanziellen
Auswirkungen für die erste Phase belaufen sich auf ca. 35.000,00
€.“