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Tagesordnung - 30. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 30. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 03.06.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2  
Informationen über Sitzungen (öffentlicher Teil)      
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 11. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport am 28.05.2009      
Ö 3.1  
Ermittlung der Beträge, die die Bezirksausschüsse im Jahr 2009 für ihren Zuständigkeitsbereich in Form von Zuschüssen an Vereine zur freiwilligen Verfügung erhalten.  
Enthält Anlagen
A 40/166/2009  
Ö 3.2  
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen  
Enthält Anlagen
A 40/167/2009  
Ö 3.3  
Gewährung von Zuschüssen an Vereine zur Unterhaltung von einzelnen Sportstätten und investive Förderung einzelner Sportanlagen und Räume  
A 40/168/2009  
Ö 3.4  
Gewährung eines Zuschusses zu den Feierlichkeiten "700 Jahre Tenholt"
A 40/169/2009  
Ö 3.5  
Gewährung von Zuschüssen an den Verein Feuerwehrmuseum Erkelenz-Lövenich e. V. zu den Kosten des Feuerwehrmuseums  
A 40/170/2009  
Ö 3.6  
Gewährung von Zuschüssen an den Verein Stadtmusikbund Erkelenz e. V.  
A 40/171/2009  
Ö 3.7  
Gewährung von Zuschüssen an den Verein Stadtsportverband Erkelenz e. V.  
A 40/172/2009  
Ö 3.8  
Änderung der Richtlinien zur Vereinsförderung
A 40/173/2009  
Ö 3.9  
Antrag des Heimatvereins der Erkelenzer Lande e. V. zur Bezuschussung eines neuen Bandes der Schriftenreihe mit dem Titel "Pfarrkirche und Gemeinde St. Lambertus in Erkelenz"
A 40/174/2009  
Ö 4     Angelegenheit/en aus der 28. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 02.06.2009.2009      
Ö 4.1  
Bebauungsplan Nr. I/10 B "Kirchstraße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/148/2009  
Ö 4.2  
Bebauungsplan Nr. I/12 "Aachener Straße/Patersgasse", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/149/2009  
Ö 4.3  
Bebauungsplan Nr. I/13 "Im Pangel", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/150/2009  
Ö 5  
Anpassung der Einteilung der Stadtbezirke durch Änderung der Hauptsatzung (Anmerkung: Nach der u. a. durch Umsiedlungsmaßnahmen bedingten Anpassung der Kommunalwahlbezirke ist die Einteilung der Stadtbezirke für die kommende Wahlperiode zu beschließen.)  
A 10/026/2009  
Ö 6  
Änderung der Vertretungsregelungen in den Schiedsamtsbezirken  
A 30/080/2009  
Ö 7  
Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/138/2009  
Ö 8  
Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz  
Enthält Anlagen
A 20/139/2009  
Ö 9  
Umsetzung Konjunkturpaket II  
A 20/141/2009  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

 

  1.     Die Verwaltung wird  gemäß § 5 Abs. 2 des         Investitionsförderungsgesetzes                   NRW beauftragt, aus Mitteln des Konjunkturpaketes II Mittel in Höhe von                                2.856.395,00 € aus dem Bereich der „Bildungsinfrastruktur“ mit dem Land­­-                       schaftsverband Westfalen-Lippe gegen Mittel in Höhe von 2.856.395,00 €                        aus dem Bereich der „Infrastruktur“ zu tauschen. Die geschlossene Verein­­-                       barung ist der Bezirksregierung Köln zur Bestätigung vorzulegen.

 

2.           Ferner wird die Verwaltung beauftragt,  für die restlichen 515.047,00 €                        aus dem Bereich der „Bildungsinfrastruktur“ eine(n) Tauschpartner(in) zu   finden, die/der in gleicher Höhe Mittel aus dem Bereich der „Infrastruktur“        tauscht. Die geschlossene Vereinbarung ist der Bezirksregierung Köln zur

         Bestätigung vorzulegen.

 

3.           Soweit sich kein(e) geeigneter Tauschpartner(in) findet, hat die Verwaltung    Vorschläge zu unterbreiten, welche Maßnahmen mit der verbleibenden                         Summe von 515.047,00 € im Bereich der „Bildungsinfrastruktur“ gefördert         werden sollen.

 

4.           Die Maßnahme „Bau eines neuen Schwimmbades“ ist bei der Bezirksregierung Köln als zuwendungsfähige Maßnahme anzumelden.“

 

5.           Das Büro………….wird als Projektentwickler für das Projekt „Bau eines neuen Schwimmbades in Erkelenz“ beauftragt. Das Honorar richtet sich nach der HOAI und den Vorgaben der AHO-Fachkommission Projektsteuerung/ Projektmanagement und gliedert sich in unterschiedliche Leistungsphasen. Die Beauftragung soll phasenweise erfolgen. Die erste Phase beinhaltet die Erstellung eines Grobkonzeptes aus den bisher vorliegenden und bereits diskutierten Vorschlägen und Anregungen mit unterschiedlichen Bausteinen für das Erkelenzer Schwimmbad und die Erarbeitung von Vorschlägen und Verfahren zur späteren Umsetzung. Die weiteren Phasen werden je nach Projektstand anschliessend beauftragt. Die finanziellen Auswirkungen für die erste Phase belaufen sich auf ca. 35.000,00 €.

   
    03.06.2009 - Hauptausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

  1.     Die Verwaltung wird  gemäß § 5 Abs. 2 des Investitionsförderungsgesetzes               NRW beauftragt, aus Mitteln des Konjunkturpaketes II Mittel in Höhe von                           2.856.395,00 € aus dem Bereich der „Bildungsinfrastruktur“ mit dem Land­­-                                 schaftsverband Westfalen-Lippe gegen Mittel in Höhe von 2.856.395,00 €                            aus dem Bereich der „Infrastruktur“ zu tauschen. Die geschlossene Verein­­-                       barung ist der Bezirksregierung Köln zur Bestätigung vorzulegen.

 

2.           Ferner wird die Verwaltung beauftragt,  für die restlichen 515.047,00 € aus dem Bereich der „Bildungsinfrastruktur“ eine(n) Tauschpartner(in) zu          finden, die/der in gleicher Höhe Mittel aus dem Bereich der „Infrastruktur“        tauscht. Die geschlossene Vereinbarung ist der Bezirksregierung Köln zur

         Bestätigung vorzulegen.

 

3.           Soweit sich kein(e) geeigneter Tauschpartner(in) findet, hat die Verwaltung    Vorschläge zu unterbreiten, welche Maßnahmen mit der verbleibenden             Summe von 515.047,00 € im Bereich der „Bildungsinfrastruktur“ gefördert           werden sollen.

 

4.           Die Maßnahme „Bau eines neuen Schwimmbades“ ist bei der Bezirksregierung Köln als zuwendungsfähige Maßnahme anzumelden.“

 

5.           Das Büro………….wird als Projektentwickler für das Projekt „Bau eines neuen Schwimmbades in Erkelenz“ beauftragt. Das Honorar richtet sich nach der HOAI und den Vorgaben der AHO-Fachkommission Projektsteuerung/ Projektmanagement und gliedert sich in unterschiedliche Leistungsphasen. Die Beauftragung soll phasenweise erfolgen. Die erste Phase beinhaltet die Erstellung eines Grobkonzeptes aus den bisher vorliegenden und bereits diskutierten Vorschlägen und Anregungen mit unterschiedlichen Bausteinen für das Erkelenzer Schwimmbad und die Erarbeitung von Vorschlägen und Verfahren zur späteren Umsetzung. Die weiteren Phasen werden je nach Projektstand anschließend beauftragt. Die finanziellen Auswirkungen für die erste Phase belaufen sich auf ca. 35.000,00 €.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

   
    10.06.2009 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 9 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss ( 40 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung):

 

„1.       Die Verwaltung wird gemäß § 5 Abs. 2 des Investitionsförderungsgesetzes NRW beauftragt, aus Mitteln des Konjunkturpaketes II Mittel in Höhe von 2.856.395,00 € aus dem Bereich der „Bildungsinfrastruktur“ mit dem Land-schaftsverband Westfalen-Lippe gegen Mittel in Höhe von 2.856.395,00 € aus dem Bereich der „Infrastruktur“ zu tauschen. Die geschlossene Vereinbarung ist der Bezirksregierung Köln zur Bestätigung vorzulegen.

 

2.           Für die verbleibenden 515.047,00 € aus dem Bereich der „Bildungsinfrastruktur“ wurde als Tauschpartner die Stadt Rhede gefunden,

             die/der in gleicher Höhe Mittel aus dem Bereich der „Infrastruktur“ tauscht. Die geschlossene Vereinbarung mit der Stadt Rhede ist der Bezirksregierung Köln zur Bestätigung vorzulegen.

 

3.           Die Maßnahme „Bau eines neuen Schwimmbades“ ist bei der Bezirksregierung Köln als zuwendungsfähige Maßnahme anzumelden.

 

4.           Das Büro „Constrata“ wird als Projektentwickler für das Projekt „Bau eines neuen Schwimmbades in Erkelenz“ beauftragt. Das Honorar richtet sich nach der HOAI und den Vorgaben der AHO-Fachkommission Projektsteuerung/ Projektmanagement und gliedert sich in unterschiedliche Leistungsphasen. Die Beauftragung soll phasenweise erfolgen. Die erste Phase beinhaltet die Erstellung eines Grobkonzeptes aus den bisher vorliegenden und bereits diskutierten Vorschlägen und Anregungen mit unterschiedlichen Bausteinen für das Erkelenzer Schwimmbad und die Erarbeitung von Vorschlägen und Verfahren zur späteren Umsetzung. Die weiteren Phasen werden je nach Projektstand anschliessend beauftragt. Die finanziellen Auswirkungen für die erste Phase belaufen sich auf ca. 35.000,00 €.“

 

Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Ö 10  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 11.03.2009 bis 14.05.2009  
Enthält Anlagen
A 10/027/2009  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 3.1     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 4.1     (nichtöffentlich)