Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als
Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Die in der Sitzung des Rates am 26.06.2002 Richtlinien für
die Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz werden wie folgt
erweitert:
„§ 9
(2) Der Erkelenzer Schützenbruderschaft, die ein
Bezirksschützenfest ausrichtet, wird ein Zuschuss in Höhe von 1.500,-- €
zu den anfallenden Kosten gewährt. DerBetrag ist zur zusätzlichen Verpflichtung von Musikkapellen zu
verwenden.“
28.05.2009 - Ausschuss für Kultur und Sport
Ö 8 - geändert beschlossen
Abweichender Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Abweichender Beschluss(als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
„Die in der Sitzung des Rates am 26.06.2002
Richtlinien für die Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz werden
wie folgt erweitert:
„§ 9
(2) Der jeweiligen Erkelenzer Schützenbruderschaft, die ein
Bezirksschützenfest ausrichtet, wird auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von
1.500,-- € zu den anfallenden Kosten gewährt. Der Betrag ist zur
zusätzlichen Verpflichtung von Musikkapellen zu verwenden.
Die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist bis zum
31.12. des Ausrichtungsjahres nachzuweisen.“
Die in der Sitzung des Rates am 26.06.2002 Richtlinien für
die Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz werden wie folgt
erweitert:
„§ 9
(2) Der jeweiligen Erkelenzer Schützenbruderschaft, die ein
Bezirksschützenfest ausrichtet, wird auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von
1.500,-- € zu den anfallenden Kosten gewährt. DerBetrag ist zur zusätzlichen Verpflichtung von
Musikkapellen zu verwenden.
Die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses ist bis zum
31.12. des Ausrichtungsjahres nachzuweisen.“