§ 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz erhält
folgende neue Fassung:
§ 4
Einteilung des
Stadtgebietes in Stadtbezirke
(1) Das Stadtgebiet ist in folgende Stadtbezirke mit den
nachgenannten Gemeinde-teilen (Orten) eingeteilt:
Stadtbezirk …
Gemeindeteile
(Orte)
01
Erkelenz mit Borschemich, Borschemich (neu), Bellinghoven,
Oerath
02
Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem
03
Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld, Genhof, Grambusch,
Lentholt
04
Golkrath
mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath
05
Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt,
Tenholt
06
Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar
07
Kückhoven
08
Keyenberg und Venrath mit Berverath, Etgenbusch,
Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Terheeg,
Unterwestrich, Wockerath
09
Holzweiler, Immerath (neu) und Immerath mit Lützerath und
Pesch
Die räumliche Abgrenzung der Bezirke ergibt sich aus der dem
Original dieser Hauptsatzung als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil
dieser Satzung ist.
§ 4 Abs. 2 der Hauptsatzung bleibt unverändert bestehen.
b)
§ 11 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:
§ 11
Bezirksausschüsse
(1) Für die Stadtbezirke nach § 4 dieser Hauptsatzung werden
Bezirksausschüsse gebildet, die sich wie folgt zusammensetzen:
Stadtbezirk 01 - Bezirkssausschuss Erkelenz-Mitte
19 Mitglieder, davon 7 Ratsmitglieder und 12 sachkundige
Bürger(innen)
Stadtbezirk 02 - Bezirksausschuss Gerderath
15 Mitglieder, davon 5 Ratsmitglieder und 10 sachkundige
Bürger(innen)
Stadtbezirk 03 - Bezirksausschuss Schwanenberg
9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige
Bürger(innen)
Stadtbezirk 04 - Bezirksausschuss Golkrath
9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige
Bürger(innen)
9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige
Bürger(innen)
§ 11 Abs. 2 und Abs. 3 der Hauptsatzung bleibt unverändert
bestehen.
c)
Die vorstehenden Änderungen der Hauptsatzung treten am 21.
Oktober 2009 anstelle der bisherigen Fassung in Kraft.“
03.06.2009 - Hauptausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss(als
Empfehlung an den Rat):
„a)
§ 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz erhält
folgende neue Fassung:
§ 4
Einteilung des
Stadtgebietes in Stadtbezirke
(1) Das Stadtgebiet ist in folgende Stadtbezirke mit den
nachgenannten Gemeinde-teilen (Orten) eingeteilt:
Stadtbezirk …
Gemeindeteile
(Orte)
01
Erkelenz mit Borschemich, Borschemich (neu), Bellinghoven,
Oerath
02
Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem
03
Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld, Genhof, Grambusch,
Lentholt
04
Golkrath
mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath
05
Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt,
Tenholt
06
Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar
07
Kückhoven
08
Keyenberg und Venrath mit Berverath, Etgenbusch,
Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Terheeg,
Unterwestrich, Wockerath
09
Holzweiler, Immerath (neu) und Immerath mit Lützerath und
Pesch
Die räumliche Abgrenzung der Bezirke ergibt sich aus der dem
Original dieser Hauptsatzung als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil
dieser Satzung ist.
§ 4 Abs. 2 der Hauptsatzung bleibt unverändert bestehen.
b)
§ 11 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:
§ 11
Bezirksausschüsse
(1) Für die Stadtbezirke nach § 4 dieser Hauptsatzung werden
Bezirksausschüsse gebildet, die sich wie folgt zusammensetzen:
Stadtbezirk 01 - Bezirkssausschuss Erkelenz-Mitte
19 Mitglieder, davon 7 Ratsmitglieder und 12 sachkundige
Bürger(innen)
Stadtbezirk 02 - Bezirksausschuss Gerderath
15 Mitglieder, davon 5 Ratsmitglieder und 10 sachkundige
Bürger(innen)
Stadtbezirk 03 - Bezirksausschuss Schwanenberg
9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige
Bürger(innen)
Stadtbezirk 04 - Bezirksausschuss Golkrath
9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige
Bürger(innen)
9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige
Bürger(innen)
§ 11 Abs. 2 und Abs. 3 der Hauptsatzung bleibt unverändert
bestehen.
c)
Die vorstehenden Änderungen der Hauptsatzung treten am 21.
Oktober 2009 anstelle der bisherigen Fassung in Kraft.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
10.06.2009 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„a)
§ 4 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz erhält
folgende neue Fassung:
§ 4
Einteilung des
Stadtgebietes in Stadtbezirke
(1) Das Stadtgebiet ist in folgende Stadtbezirke mit den
nachgenannten Gemeinde-teilen (Orten) eingeteilt:
Stadtbezirk …
Gemeindeteile
(Orte)
01
Erkelenz mit Borschemich, Borschemich (neu), Bellinghoven,
Oerath
02
Gerderath mit Fronderath, Gerderhahn, Moorheide, Vossem
03
Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld, Genhof, Grambusch,
Lentholt
04
Golkrath
mit Houverath, Houverather Heide, Hoven, Matzerath
05
Granterath und Hetzerath mit Commerden, Genehen, Scheidt,
Tenholt
06
Lövenich mit Katzem, Kleinbouslar
07
Kückhoven
08
Keyenberg und Venrath mit Berverath, Etgenbusch,
Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Terheeg,
Unterwestrich, Wockerath
09
Holzweiler, Immerath (neu) und Immerath mit Lützerath und
Pesch
Die räumliche Abgrenzung der Bezirke ergibt sich aus der dem
Original dieser Hauptsatzung als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil
dieser Satzung ist.
§ 4 Abs. 2 der Hauptsatzung bleibt unverändert bestehen.
b)
§ 11 Abs. 1 der Hauptsatzung wird wie folgt neu gefasst:
§ 11
Bezirksausschüsse
(1) Für die Stadtbezirke nach § 4 dieser Hauptsatzung werden
Bezirksausschüsse gebildet, die sich wie folgt zusammensetzen:
Stadtbezirk 01 - Bezirkssausschuss Erkelenz-Mitte
19 Mitglieder, davon 7 Ratsmitglieder und 12 sachkundige
Bürger(innen)
Stadtbezirk 02 - Bezirksausschuss Gerderath
15 Mitglieder, davon 5 Ratsmitglieder und 10 sachkundige
Bürger(innen)
Stadtbezirk 03 - Bezirksausschuss Schwanenberg
9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige
Bürger(innen)
Stadtbezirk 04 - Bezirksausschuss Golkrath
9 Mitglieder, davon 2 Ratsmitglieder und 7 sachkundige
Bürger(innen)