Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Der Friedhof Borschemich (neu) ist entsprechend des in der
Sitzung vorgestellten Planes mit der Zeichnungsnummer 1296/3 mit der Maßgabe
auszubauen, dass Grabkammern aus Betonfertigteilen für Tiefenbestattungen nur
dann angelegt werden, wenn die Anlage von Tiefgrabstätten mit einer
wasserdurchlässigen Erdschicht nicht möglich bzw. zulässig ist.“