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Vorlage - A 66/183/2008  

 
 
Betreff: Ultra-Light-Flugplatz Erkelenz-Kückhoven
Herstellung einer Zufahrt von der L 19
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
10.04.2008 
27. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Die Nutzung des Ultralight - Fluggeländes ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Die bestehende Zufahrt über Wirtschaftswege ist ordnungswidrig und mündet ungeregelt auf die L 19.

Die Zufahrt über die städtische Thingstraße in Kückhoven führt durch ein Wohngebiet und zwingt den Verkehr zu einer 180 Grad Kurve, die für die Fahrzeuge mit Anhänger und Lieferverkehre (Gas, Getränke, Entsorgung) nicht befahrbar ist. Darüber hinaus  gibt es von den Anwohnern der Thingstraße immer wieder Beschwerden über die Verkehrsbelastung durch das Fluggelände.

 

In diversen Abstimmungen zwischen Stadt Erkelenz, dem Zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Mönchengladbach und den Mietern bzw. Besitzern des Fluggeländes wurde die Herstellung einer unmittelbaren öffentlichen Zufahrt mit Linksabbiegerspur auf der L 19 als sinnvollste technische Lösung erarbeitet.

 

Folgendes Vorgehen wurde zwischen den Beteiligten als realisierbar aufgezeigt:

 

1. Durch die Stadt Erkelenz wird ein Planentwurf vorbereitet. Der mit Sichtvermerk versehene Planentwurf soll noch in diesen Tagen der Stadt übergeben werden.

2. Der Landesbetrieb trifft eine Ausbauvereinbarung mit der Stadt Erkelenz. Gegenstand ist die Herstellung einer Zufahrt und Linksabbiegespur gemäß der mit Sichtvermerk versehenen Planung.

3. Mit den Nutznießern der Zufahrt, dem Eigentümer und Verpächter des Fluggeländes schließt die Stadt Erkelenz einen Erschließungsvertrag ab. Gegenstand ist die Herstellung der Zufahrt gemäß Ausbauvereinbarung und abgestimmtem Planentwurf.

 

Im Ergebnis wird die Zufahrt nach Vorgabe des zuständigen Straßenbaulastträgers hergestellt.

Die Stadt Erkelenz unterstützt das Vorhaben formal (Vertragspartner), sowie durch die Bereitstellung von planerischen und koordinierenden Ingenieurleistungen.

 

Die örtliche Erschließungssituation wird maßgeblich verbessert. Mit der Maßnahme verbundene Kosten (Baukosten, Herstellung der Zufahrt) werden vollumfänglich durch den Nutznießer, also den Grundstücksbesitzer getragen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbauvereinbarung zum Plan mit der Zeichnungsnummer 471.2.201/3 mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abzuschließen.

 

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die in der Ausbauvereinbarung für die Stadt getroffene Pflichten und Rechte mittels eines weiteren Erschließungsvertrages auf den Grundstückseigentümer des Fluggeländes zu übertragen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Maßnahme werden vollumfänglich durch den Eigentümer des Geländes getragen.

Die im Finanzplan 2008 unter dem Auftragssachkonto E 12016002 7852000 bereitgestellten Mittel (100.000€) werden somit nicht beansprucht.