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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbauvereinbarung zum Plan mit der Zeichnungsnummer 471.2.201/3 mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abzuschließen. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die in der Ausbauvereinbarung für die Stadt getroffene Pflichten und Rechte mittels eines weiteren Erschließungsvertrages auf den Grundstückseigentümer des Fluggeländes zu übertragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 1 Enthaltung |
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