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Vorlage - A 66/182/2008  

 
 
Betreff: Flandern-/Brabantstraße; Kanal- und Straßenbau
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
10.04.2008 
27. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Bereich Flandern- und Brabantstraße zwischen „Am Hagelkreuz“ und „Am Flachsfeld“ erschließt einige, in den fünfziger Jahren errichtete Mehrfamilienwohnhäuser. Mit Errichtung der Wohnbebauung wurde die heute noch vorhandene Straße vom damaligen Erschließungsträger mitgebaut.

 

Zustand und Aufbau der Straße und der Nebenanlagen entsprechen nicht den anerkannten Regeln der Technik und sind abgängig. Ein vollständiges und hinreichend betriebssicheres Kanalnetz ist nicht vorhanden.

Weiterhin befinden sich Teile der vorhandenen Straße und der Kanaltrasse auf Privatgelände.

 

Aus vorgenannten Gründen sind haushaltsseitig Straßenbaumittel für das Jahr 2008 und 2009 eingeordnet worden.

Im Jahr 2008 soll der erste Bauabschnitt, also der südliche Teil der beiden Straßenzüge erneuert werden. Die beiden zusammen ca. 140m langen Abschnitte liegen vollumfänglich auf städtischem Grund.

Die nördlichen Abschnitte sollen ab 2009 nach Klärung der Eigentumsverhältnisse ebenfalls in gleicher Art ausgebaut werden.

Mit Neuaufbau der Straße wird auch die öffentliche Kanalisation erneuert. Im betrachteten Bereich wird ein Mischwassersammler DN 300 gemäß den Plänen mit den Zeichnungsnummern 548.1.202/ 549.1.202 verlegt.

 

Da es sich um eine Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz handelt, werden die Anlieger mit einem Beitrag in Höhe von 50 v. H. der beitragsfähigen Straßenbaukosten herangezogen.

 

Zusammen mit dem grundhaften Ausbau wird auch die Straßenbeleuchtung erneuert. Je Straßenzug werden 3 neue Pilzleuchten á 4,5 m errichtet.

 

 

Die Straßen werden als Mischfläche, also unter Verzicht der Herstellung von Nebenanlagen hergestellt. Zum einen sind diese entbehrlich, zum anderen der entsprechende Platz für eine Herstellung ohnehin nicht vorhanden.

 

Die Straßenräume werden komplett in grauem Verbundpflaster gemäß den Plänen mit den Zeichnungsnummern 548.2.201/ 549.2.201 hergestellt. Dies wird der Nutzung als untergeordnete Straße und den notwendigen regelmäßigen Eingriffen durch Versorgungsunternehmen gerecht.

 

Die Einmündungs- und Kreuzungsbereiche werden gemäß o.a. Pläne in rotem Verbundpflaster aufgepflastert. Ziel ist die Rechts- vor Links- Regelung in der Tempo – 30 – Zone durch eine geeignete optische Gestaltung des Straßenraumes zu unterstreichen.

 

Die Planung soll mit den Anliegern erörtert und dem Bezirksausschuss Erkelenz – Mitte vorgestellt werden.

 

Mit Ergänzung des Planungsansatzes um die Aufpflasterungen in den Kreuzungsbereichen, sind die bereitgestellten Mittel um 15 tsd. € zu erhöhen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Die „Flandern- und Brabantstraße/ Süd“ sind entsprechend der Pläne mit den Zeichnungsnummern 548.2.201/ 549.2.201 zu erneuern.

 

Der Kanal ist entsprechend der Pläne mit den Zeichnungshummern 548.1.202/ 549.1.202 neu zu verlegen.

 

Die Planung ist den Anliegern und dem Bezirksausschuss Erkelenz - Mitte vorzustellen und zu erläutern.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Straßenerneuerungskosten belaufen sich auf ca.            100.000 Euro.

Von den erforderlichen Mittel sind im Finanzplan 2008 beim Auftragssachkonto

E 12010016 7852000  85.000 EUR zur Verfügung gestellt.

 

Unter Vernachlässigung der ebenfalls gestiegenen Beitragseinnahmen ergibt sich eine Deckungslücke von 15.000 EUR. Diese kann durch Mittelübertragung bei Produktsachkonto E 12010011 7852000 gedeckt werden.

 

Die notwendigen Investitionen im Bereich Kanalbau betragen ca. 60.000 EUR. Diese sind im Haushalt nicht vorgehalten. Somit ist ein entsprechendes Konto zur außerplanmäßigen Bereitstellung einzurichten.

 

 

 

Die entsprechenden Mittel könnten durch Mittelübertragung von A 11020004 7852000 (Kanalneubau „Im Mühlenfeld“) zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Mittel für die Straßenbeleuchtung in Höhe von 9000 EUR sind bei Auftragssachkonto E 12029000 785200 bereit gestellt.