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Beschluss (in eigener Zuständigkeit): „Der Friedhof Borschemich (neu) ist entsprechend des in der Sitzung vorgestellten Planes mit der Zeichnungsnummer 1296/3 mit der Maßgabe auszubauen, dass Grabkammern aus Betonfertigteilen für Tiefenbestattungen nur dann angelegt werden, wenn die Anlage von Tiefgrabstätten mit einer wasserdurchlässigen Erdschicht nicht möglich bzw. zulässig ist.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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