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Vorlage - A 60/044/2008  

 
 
Betreff: Erschließung Umsiedlungsstandort Borschemich (neu)
Herstellung eines Friedhofes an der "Marienstiftstraße (neu)"
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Bau- und Betriebsausschuss Entscheidung
10.04.2008 
27. Sitzung des Bau- und Werksausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Der Rat der Stadt Erkelenz fasste in seiner Sitzung am 05.04.2006 den Beschluss, am Umsiedlungsstandort Borschemich (neu) auf dem Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur 9, Nr. 305, gelegen an der „Marienstiftstraße (neu)“, einen Friedhof anzulegen und dauerhaft zu betreiben. Aus dem 5.072 qm großen Grundstück ist eine Teilfläche von 2.580 qm in das Eigentum der kath. Pfarrgemeinde St. Martinus Borschemich zu übertragen. Die Pfarrgemeinde hat der Stadt Erkelenz mit Grundstücksüberlassungsvertrag vom 15.03.2006/19.04.2006 diese Grundstücksfläche der Stadt Erkelenz zur Nutzung als Friedhof zur Verfügung gestellt.

Der geplante Friedhof liegt in der Schutzzone III a des Wasserwerkes Mennekrath. Aus diesem Grunde hat der Kreis Heinsberg in der Errichtungsgenehmigung vom 20.12.2007 die Inbetriebnahme u. a. mit folgenden Auflagen verbunden, um eine Belastung des Trinkwassers im Zustrom zur Wassergewinnungsanlage zu verhindern:

 

1.                 Abdichtung der Bestattungsflächen für Körperbestattungen mit einer 2,5 mm starken PEHD-Folie,

2.                 Flächendrainage auf der Sohle und Einleitung des Drainagewassers in die Kanalisation,

3.                 Aufbau einer porösen und sandigen Erdschicht von mindestens 2 Metern Stärke,

4.                 Bestattung nur von Bürgern der Ortslage Borschemich (neu).

 

Die vom Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. Wolfgang R. Mueller, Willich, erstellte Planung hat als Zielsetzung, dass der Friedhof in seiner Gestaltung, Struktur und Belegung dem alten Borschemicher Friedhof ähnlich sein soll. Sämtliche Grabstellen sind so angelegt, dass sie barrierefrei erreicht werden können.

 

Es ist folgender Ausbau vorgesehen:

 

1.            Aussegnungshalle

An der Nordseite ist im Bereich des Haupteinganges eine Fläche für den Bau einer Aussegnungshalle reserviert.

 

2.         Alter Teil

Eine Klinkermauer, ca. 160 cm hoch, soll den historischen Kirchhof widerspiegeln. In der Mitte befindet sich das Hochkreuz mit einer Rasenfläche. Hier können die im Rahmen der Umbettung aufgefundenen sterblichen Überreste von Grabstätten, an denen kein Nutzungsrecht mehr besteht, beigesetzt werden. In der Friedhofsmauer sind die 13 Kreuzwegstationen integriert, die zur gegebenen Zeit vom bestehenden Friedhof auf den neuen Friedhof übernommen werden sollen. In dem „historischen Bereich“ ist die Anlage von 120 Wahlgräbern, 27 Urnenwahlgräbern, 75 Reihengräbern und 12 Urnenreihengräbern vorgesehen. Des Weiteren sollen westlich der Aussegnungshalle die Schwesterngräber, Priestergräber und Kriegsgräber integriert werden. Durch die Höhenlage des Kanals sind in diesem Bereich nur Flachbestattungen möglich.

 

3.         Neuer Teil

Der neue Teil liegt an seiner höchsten Stelle ca. 1,25 m über dem so genannten historischen Teil. Durch den Einbau eines wasserdurchlässigen ca. 2,70 m hohen Erdgemisches soll die Anlage von 239 Tiefgrabstellen ermöglicht werden. Die in der Entwurfsplanung dargestellten Grabkammern aus Betonfertigteilen sollen nur dann errichtet werden, wenn die Anlage von Tiefengräbern bei einem frisch aufgeschütteten sandigen Erdgemisch aus statischen oder geologischen Gründen nicht möglich ist.

 

4.            Entwässerung

Die für die Körperbestattung vorgesehenen Friedhofsteilflächen werden mit einer PEHD-Folie 2,5 mm stark nach unten und seitlich völlig abgedichtet. Das anfallende Oberflächenwasser wird in 2 cm starken Kunststoff - Drainagematten zu den Drainagesammelleitungen abgeführt werden. Die Sammelleitung wird an der Nordseite über ein KG-Rohr DN 200 an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Bedingt durch die Höhenlage des Kanals wird die Friedhofsanlage mit einer 3 %igen Steigung in südlicher Richtung angelegt werden.

 

5.            Wegeausbau
            Die Haupterschließung erfolgt über einen 3 m breiten mit Betonsteinpflaster ausgebauten Weg, der an der westlichen Seite des Friedhofes entlang des Lärmschutzwalles verläuft. Vorgelagert ist ein kleiner Betriebshof. Die übrigen Wege erhalten einen wassergebundenen Deckenaufbau.

 

 

6.            Pflanzmaßnahmen

-          Räumliche Fassung der Friedhofsanlage durch eine Baumreihe, aus Tilia Pallida (Linde) oder Prunus avium (Wildkirche) an der östlich gelegenen Seite entlang des Wirtschaftsweges sowie im Fußbereich des Lärmschutzwalles.

-          Entlang der nördlich gelegenen Friedhofsmauer eine Baumreihe aus Quercus robur – fastigiata (Säuleneiche).

-          Zwischen den Gräbern Hecken aus Taxus (Eibe), Carpinus (Hainbuche) oder Ligustrum valgure – atrovirens – (Rainweide).

             

7.            Terminplanung:

Unmittelbar nach Fassung des Baubeschlusses wird die Ausführungsplanung

mit dem Kreis Heinsberg (Kreisordnungsbehörde und Untere Wasserbehörde)

im Detail abgestimmt. Anschließend erfolgt die öffentliche Ausschreibung der Bauleistung.

05.06.2008               Vergabe der Bauleistungen im Bau- und Werksausschuss

Juli/August 2008            Baubeginn:

Frühjahr 2009            Widmung und Inbetriebnahme

 

Dipl.-Ingenieur Wolfgang R. Müller wird die Entwurfsplanung in der Sitzung ausführlich vorstellen. Der Bürgerbeirat hat diese Planung in seiner Sitzung am 06.03.2008 gebilligt.

 

Die Kosten für den Friedhofsneubau betragen nach den Kostenberechnungen des Landschafts- und Gartenarchitekturbüro Mueller und Partner, Willich

beim  Einbau eines Grabkammersystems                                  1.015.616,00 Euro

bzw.

beim Einbau eines bis zu 3 m hohen wasserdurchlässigen

Erdgemisches                                                                                                   640.528,00 Euro.

Die Ausbauplanung ist der RWE Power anerkannt und werden im Rahmen des Funktionalersatzes voll übernommen.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Friedhof Borschemich (neu) ist entsprechend des in der Sitzung vorgestellten Planes mit der Zeichnungsnummer 1296/3 mit der Maßgabe auszubauen, dass Grabkammern aus Betonfertigteilen für Tiefenbestattungen nur dann angelegt werden, wenn die Anlage von Tiefgrabstätten mit einer wasserdurchlässigen Erdschicht nicht möglich bzw. zulässig ist.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Im Vermögensplan 2008 stehen unter dem Auftragssachkonto S 13050002 01000 7852000                                insgesamt 790.000,00 Euro

zur Verfügung. Sollten durch den notwendigerweise erforderlichen Einbau von Grabkammern Mehrkosten entstehen, werden diese von RWE Power im Rahmen des Funktionalersatzes übernommen.