Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Der Rat der Stadt Erkelenz fasste in
seiner Sitzung am 05.04.2006 den Beschluss, am Umsiedlungsstandort Borschemich
(neu) auf dem Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur 9, Nr. 305, gelegen an der
„Marienstiftstraße (neu)“, einen Friedhof anzulegen und dauerhaft zu betreiben.
Aus dem 5.072 qm großen Grundstück ist eine Teilfläche von 2.580 qm in das
Eigentum der kath. Pfarrgemeinde St. Martinus Borschemich zu übertragen. Die
Pfarrgemeinde hat der Stadt Erkelenz mit Grundstücksüberlassungsvertrag vom
15.03.2006/19.04.2006 diese Grundstücksfläche der Stadt Erkelenz zur Nutzung
als Friedhof zur Verfügung gestellt.
Der geplante Friedhof liegt in der
Schutzzone III a des Wasserwerkes Mennekrath. Aus diesem Grunde hat der Kreis
Heinsberg in der Errichtungsgenehmigung vom 20.12.2007 die Inbetriebnahme u. a.
mit folgenden Auflagen verbunden, um eine Belastung des Trinkwassers im Zustrom
zur Wassergewinnungsanlage zu verhindern:
1. Abdichtung der Bestattungsflächen für Körperbestattungen mit einer 2,5 mm starken PEHD-Folie, 2. Flächendrainage auf der Sohle und Einleitung des Drainagewassers in die Kanalisation, 3. Aufbau einer porösen und sandigen Erdschicht von mindestens 2 Metern Stärke, 4. Bestattung nur von Bürgern der Ortslage Borschemich (neu). Die vom Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. Wolfgang R. Mueller, Willich, erstellte Planung hat als Zielsetzung, dass der Friedhof in seiner Gestaltung, Struktur und Belegung dem alten Borschemicher Friedhof ähnlich sein soll. Sämtliche Grabstellen sind so angelegt, dass sie barrierefrei erreicht werden können. Es ist folgender Ausbau vorgesehen: 1. Aussegnungshalle An der Nordseite ist im Bereich des Haupteinganges eine Fläche für den Bau einer Aussegnungshalle reserviert. 2. Alter Teil Eine Klinkermauer, ca. 160 cm
hoch, soll den historischen Kirchhof widerspiegeln. In der Mitte befindet sich
das Hochkreuz mit einer Rasenfläche. Hier können die im Rahmen der Umbettung
aufgefundenen sterblichen Überreste von Grabstätten, an denen kein Nutzungsrecht
mehr besteht, beigesetzt werden. In der Friedhofsmauer sind die 13
Kreuzwegstationen integriert, die zur gegebenen Zeit vom bestehenden Friedhof
auf den neuen Friedhof übernommen werden sollen. In dem „historischen Bereich“
ist die Anlage von 120 Wahlgräbern, 27 Urnenwahlgräbern, 75 Reihengräbern und
12 Urnenreihengräbern vorgesehen. Des Weiteren sollen westlich der
Aussegnungshalle die Schwesterngräber, Priestergräber und Kriegsgräber
integriert werden. Durch die Höhenlage des Kanals sind in diesem Bereich nur
Flachbestattungen möglich. 3. Neuer
Teil Der neue Teil liegt an seiner höchsten Stelle ca. 1,25 m über dem so genannten historischen Teil. Durch den Einbau eines wasserdurchlässigen ca. 2,70 m hohen Erdgemisches soll die Anlage von 239 Tiefgrabstellen ermöglicht werden. Die in der Entwurfsplanung dargestellten Grabkammern aus Betonfertigteilen sollen nur dann errichtet werden, wenn die Anlage von Tiefengräbern bei einem frisch aufgeschütteten sandigen Erdgemisch aus statischen oder geologischen Gründen nicht möglich ist. 4. Entwässerung Die für die Körperbestattung vorgesehenen Friedhofsteilflächen werden mit einer PEHD-Folie 2,5 mm stark nach unten und seitlich völlig abgedichtet. Das anfallende Oberflächenwasser wird in 2 cm starken Kunststoff - Drainagematten zu den Drainagesammelleitungen abgeführt werden. Die Sammelleitung wird an der Nordseite über ein KG-Rohr DN 200 an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation angeschlossen. Bedingt durch die Höhenlage des Kanals wird die Friedhofsanlage mit einer 3 %igen Steigung in südlicher Richtung angelegt werden. 5. Wegeausbau 6. Pflanzmaßnahmen - Räumliche Fassung der Friedhofsanlage durch eine Baumreihe, aus Tilia Pallida (Linde) oder Prunus avium (Wildkirche) an der östlich gelegenen Seite entlang des Wirtschaftsweges sowie im Fußbereich des Lärmschutzwalles. - Entlang der nördlich gelegenen Friedhofsmauer eine Baumreihe aus Quercus robur – fastigiata (Säuleneiche). - Zwischen den Gräbern Hecken aus Taxus (Eibe), Carpinus (Hainbuche) oder Ligustrum valgure – atrovirens – (Rainweide).
7. Terminplanung: Unmittelbar nach Fassung des Baubeschlusses wird die Ausführungsplanung mit dem Kreis Heinsberg (Kreisordnungsbehörde und Untere Wasserbehörde) im Detail abgestimmt. Anschließend erfolgt die öffentliche Ausschreibung der Bauleistung. 05.06.2008 Vergabe der Bauleistungen im Bau- und Werksausschuss Juli/August 2008 Baubeginn: Frühjahr 2009 Widmung und Inbetriebnahme Dipl.-Ingenieur Wolfgang R. Müller wird die Entwurfsplanung in der Sitzung ausführlich vorstellen. Der Bürgerbeirat hat diese Planung in seiner Sitzung am 06.03.2008 gebilligt. Die Kosten für den Friedhofsneubau betragen nach den Kostenberechnungen des Landschafts- und Gartenarchitekturbüro Mueller und Partner, Willich beim Einbau eines Grabkammersystems 1.015.616,00 Euro bzw. beim Einbau eines bis zu 3 m hohen wasserdurchlässigen Erdgemisches 640.528,00 Euro. Die Ausbauplanung ist der RWE Power anerkannt und werden im Rahmen des Funktionalersatzes voll übernommen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Friedhof Borschemich (neu) ist entsprechend des in der Sitzung vorgestellten Planes mit der Zeichnungsnummer 1296/3 mit der Maßgabe auszubauen, dass Grabkammern aus Betonfertigteilen für Tiefenbestattungen nur dann angelegt werden, wenn die Anlage von Tiefgrabstätten mit einer wasserdurchlässigen Erdschicht nicht möglich bzw. zulässig ist.“ Finanzielle Auswirkungen: Im Vermögensplan 2008 stehen unter dem Auftragssachkonto S 13050002 01000 7852000 insgesamt 790.000,00 Euro zur Verfügung. Sollten durch den notwendigerweise erforderlichen Einbau von Grabkammern Mehrkosten entstehen, werden diese von RWE Power im Rahmen des Funktionalersatzes übernommen. |
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