Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbauvereinbarung zum
Plan mit der Zeichnungsnummer 471.2.201/3 mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW
abzuschließen.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die in der
Ausbauvereinbarung für die Stadt getroffene Pflichten und Rechte mittels eines
weiteren Erschließungsvertrages auf den Grundstückseigentümer des Fluggeländes
zu übertragen.