Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung):
„ 1. Es wird
festgestellt, dass die vorgesehene 7. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht
die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung
Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven berührt.
2.
Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III
„Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.
3.
Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“,
Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt.
4.
Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III
„Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven ist gemäß § 13 Abs. 1
und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der
Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“