Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In seiner Sitzung am 28.03.2006 hat der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. I/11 A „Südlich Freiheitsplatz“, Erkelenz-Mitte
beschlossen. Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. I/11 A
„Südlich Freiheitsplatz“, Erkelenz-Mitte wird im Norden durch die
Verkehrsfläche der Straße „Freiheitsplatz“, im Osten durch die Verkehrsfläche
der „Kölner Straße“, im Süden durch Flurstücke der Deutschen Bahn AG
(Bahnstrecke Aachen – Mönchengladbach) und im Westen durch die westlichen
Grenzen der Flurstücke 921 und 922 der Flur 27, Gemarkung Erkelenz begrenzt. Die Größe des Planbereiches beträgt ca. 0,6 ha. Auf weitere Ausführungen wird verzichtet, da diese
bereits in der Ausschusssitzung vom 28.03.2006 vorgetragen wurde. In dieser Sitzung soll nunmehr dem Planentwurf
zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange und des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte
zugestimmt werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan Nr. I/11 A „Südlich Freiheitsplatz“, Erkelenz-Mitte werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/11 A „Südlich Freiheitsplatz“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt. 2. Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/11 A „Südlich Freiheitsplatz“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz ist zu beteiligen. 3. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/11 A „Südlich Freiheitsplatz“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: keine |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||