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Ratsherr Frings merkt an, dass er an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirke. Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen. 2. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt. 3. Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen. 4. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Abstimmungsergebnis: (14 Ja-Stimmen, Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.) |
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