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Auszug - Bebauungsplan Nr. IV "Nahversorgungszentrum Katzemer Straße", Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB  

 
 
20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
III/018/2008 Bebauungsplan Nr. IV "Nahversorgungszentrum Katzemer Straße", Erkelenz-Kückhoven
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Frings merkt an, dass er an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirke

Ratsherr Frings merkt an, dass er an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirke. 

 

 

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„1.       Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.

2.                 Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven          wird zugestimmt.

3.                 Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.

4.                 Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: (14 Ja-Stimmen, Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt

Abstimmungsergebnis: (14 Ja-Stimmen, Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.)