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Ratsherr Dederichs fragt, warum der durch die Streuobstwiese zu verlegende Weg nunmehr eine Breite von ca. 5 m erhalten soll, zumal er vorher deutlich schmäler war. Amtsleiter Orth erläutert, dass der vorhandene Weg inklusive der Randbepflanzung ebenfalls diese Breite habe und dies entsprechend bei der Verlegung übernommen werde. Beschluss: (in eigener Zuständigkeit) „ 1. Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 7. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven berührt. 2. Die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen. 3. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven wird zugestimmt. 4. Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III „Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath“, Erkelenz-Kückhoven ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Kückhoven und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“ Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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