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Auszug - Bebauungsplan Nr. I/5B "Einzelhandelszentrum Atelierstraße", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie zur Einleitung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB  

 
 
20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 19.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
III/017/2008 Bebauungsplan Nr. I/5B "Einzelhandelszentrum Atelierstraße", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie zur Einleitung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Dezernat III   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Steingießer fragt, inwieweit die zu erwartende Verkehrsbelastung der Mozartstraße geprüft worden sei und bittet um Darstellung und Untersuchung im Rahmen eines Verkehrskonzeptes

Ratsherr Steingießer fragt, inwieweit die zu erwartende Verkehrsbelastung der Mozartstraße geprüft worden sei und bittet um Darstellung und Untersuchung im Rahmen eines Verkehrskonzeptes.

 

Technischer Beigeordneter Lurweg stellt dar, dass dies bereits im Vorfeld aufgrund des Durchstichs Tenholter Straße geprüft worden sei. Aus diesem Grunde sei im jetzigen Verfahren eine erneute Prüfung nicht notwendig, da man auf die seinerzeitige Untersuchung zurückgreifen könne.

 

Ratsherr Frings merkt an, dass er an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirke. 

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„ 1.      Es wird festgestellt, dass der vorgesehene Bebauungsplan Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wird, da die Voraussetzungen dieser Rechtsvorschrift vorliegen.

2.               Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird beschlossen.

3.               Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.

4.               Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf des  Bebauungsplanes Nr. I/5 B „Einzelhandelszentrum Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte ist gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend zu beteiligen.“

Abstimmungsergebnis: (14 Ja-Stimmen, Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt

Abstimmungsergebnis: (14 Ja-Stimmen, Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.)