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Tatbestand: In seiner Sitzung am 11.12.2007 hat der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte beschlossen. Da in dieser Sitzung ausführlich zum geplanten o.a.
Bebauungsplan Stellung genommen wurde, wird hier auf weitere Ausführungen
verzichtet. In dieser Sitzung soll nunmehr dem Planentwurf
zugestimmt werden und die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und des Bezirksausschusses Erkelenz-Mitte
beschlossen werden. Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „1. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt. 2. Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen. 3. Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Planungskosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes betragen voraussichtlich rund 45.000 EURO. Die Kosten für die Erschließung des Plangebietes betragen voraussichtlich 240.000,-- Euro. |
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