Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Dem in der
Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/11 A
„Südlich Freiheitsplatz“, Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
2. Über den in
der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/11 A „Südlich
Freiheitsplatz“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit öffentlich zu
unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu
geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4
i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung
aufzufordern. Der Bezirksausschuss Erkelenz ist zu beteiligen.
3. Sollten
bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine
planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. I/11 A „Südlich Freiheitsplatz“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3
Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“