Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„1. Dem in der
Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2 „Tenholter Straße“,
Erkelenz-Mitte wird zugestimmt.
2. Über
den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2
„Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte ist die Öffentlichkeit öffentlich zu
unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu
geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4
i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung
aufzufordern. Der Bezirksausschuss
Erkelenz-Mitte ist zu beteiligen.
3. Sollten bei
der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten
Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. G 02.2/2
„Tenholter Straße“, Erkelenz-Mitte gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.“