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Tagesordnung - 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  

 
 
Bezeichnung: 20. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Datum: Di, 19.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters      
Ö 2  
Bestellung einer neuen Schriftführerin für die Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung  
A 80/029/2008  
Ö 3  
Bebauungsplan Nr. I/5B "Einzelhandelszentrum Atelierstraße", Erkelenz-Mitte hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie zur Einleitung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 S. 1 BauGB  
III/017/2008  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. IV "Nahversorgungszentrum Katzemer Straße", Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB  
III/018/2008  
    VORLAGE
    Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„1.       Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.

2.                 Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven          wird zugestimmt.

3.                 Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.

4.                 Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

   
    19.02.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):

„1.       Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.

2.                 Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven          wird zugestimmt.

3.                 Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.

4.                 Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: (14 Ja-Stimmen, Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt

Abstimmungsergebnis: (14 Ja-Stimmen, Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.)

   
    20.02.2008 - Hauptausschuss
    Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1.       Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße, Erkelenz-Kückhoven, wird beschlossen.

2.                 Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, wird zugestimmt.

3.                 Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.

4.                 Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven, gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    27.02.2008 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 6.2 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 „1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.

2.                 Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven          wird zugestimmt.

3.                 Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.

4.                 Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.“

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung

 

Ö 5  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/7 "Stadtkern", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die Stellungnahmen in der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs 2 BauGB und Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB  
III/019/2008  
Ö 6  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/3 "Stadtkern", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die Stellungnahmen in der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs 2 BauGB und Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB  
III/020/2008  
Ö 7  
3. Änderung des Bebauungsplanes 02.3 "Oerather Mühlenfeld", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die Stellungnahmen in der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs 2 BauGB und Satzungsbeschluss nach § 10 BauGB  
III/021/2008  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. G 02.2/2 "Tenholter Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB  
III/022/2008  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. I/11 A "Südlich Freiheitsplatz", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie Einleitung des Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 und 4 BauGB  
III/023/2008  
Ö 10  
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III "Umsiedlung Immerath-Pesch-Lützerath", Erkelenz-Kückhoven hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zum Bebauungsplanentwurf sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB  
III/024/2008  
Ö 11  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2008 "Solardächer"  
III/025/2008  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)