Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den
Hauptausschuss und Rat):
„1.Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße,
Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Kückhovenwird
zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“, Erkelenz-Kückhoven
ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1
BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die betroffenen
Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen.“
19.02.2008 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss und
Rat):
„1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße, Erkelenz-Kückhoven wird
beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer
Straße“, Erkelenz-Kückhovenwird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer
Straße“, Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: (14 Ja-Stimmen, Anmerkung: Ratsherr Frings hat an
der Abstimmung nicht mitgewirkt
Abstimmungsergebnis: (14
Ja-Stimmen, Anmerkung: Ratsherr Frings hat an der Abstimmung nicht mitgewirkt.)
20.02.2008 - Hauptausschuss
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
Beschluss (als Empfehlung an den Rat):
„1.Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße, Erkelenz-Kückhoven, wird
beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer
Straße“, Erkelenz-Kückhoven, wird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Kückhoven, ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3
Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Die betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer
Straße“, Erkelenz-Kückhoven, gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
27.02.2008 - Rat der Stadt Erkelenz
Ö 6.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
„1.Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer
Straße, Erkelenz-Kückhoven wird beschlossen.
2.Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer
Straße“, Erkelenz-Kückhovenwird zugestimmt.
3.Über den in der Sitzung vorgestellten Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer Straße“,
Erkelenz-Kückhoven ist die Öffentlichkeit öffentlich zu unterrichten. Der
Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 i.V.m. § 3 Abs.
1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die
betroffenen Bezirksausschüsse sind zu beteiligen.
4.Sollten bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und
§ 4 Abs. 1 BauGB keine planungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden, ist
der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV „Nahversorgungszentrum Katzemer
Straße“, Erkelenz-Kückhoven gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.“