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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 02.11.2022 |
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Ö 2.1 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW |
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A 14/142/2022 |
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Ö 2.2 |
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Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW |
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A 14/143/2022 |
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Ö 3 |
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Angelegenheit/en aus der 14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt am 09.11.2022 |
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Ö 3.1 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 09.08.2022: Antrag zur Erstellung eines Hitzeaktionsplanes für die Stadt Erkelenz |
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A 10/234/2022 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss/Rat): „…..“ |
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09.11.2022 - Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt |
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Ö 4 - abgelehnt |
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Beschluss (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss/Rat): „1. Der Rat der Stadt Erkelenz beauftragt die Verwaltung, einen lokalen Hitzeaktionsplan nach den „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesumweltministers zu erarbeiten. Dieser Aktionsplan soll konkrete und wirksame Maßnahmen zur Mikroklimasteuerung der Stadt Erkelenz enthalten. - Die Verwaltung prüft, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um gesundheitsschädliche Auswirkungen langanhaltender Hitzeperioden zu verhindern. Besonderen Wert wird hierbei auf Handlungen in Pflege- und Seniorenheimen, Schulen, Kindertagesstätten und Kliniken gelegt.
- Zu den Maßnahmen könnten beispielhaft zählen:
- die Sicherstellung der flächendeckenden Nutzung des Hitzewarnsystems des Deutschen Wetterdienstes
- ein Verschattungskonzept für den öffentlichen Raum – insbesondere für Haltestellen des ÖPNV und für öffentliche Plätze
- ein Konzept zur Entsiegelung und Begrünung von (teil)versiegelten Schul- bzw. Kitahöfen
- eine hitzeresiliente Innenstadt-, Dach- und Fassadenbegrünung
- die Einrichtung öffentlicher, kostenloser Trinkwasserspender
- die Erhaltung und Aufwertung von Oberflächen-Gewässern im Stadtgebiet
- die Erarbeitung einer „Hitzeseite“ auf der städtischen Homepage, welche Informationen rund um das Thema Hitze, insbesondere für das persönliche Verhalten, bereitstellt
- sowie weitere Maßnahmen, welche die Verwaltung als lokal sinnvoll erachtet.“
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
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10.11.2022 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 3.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Der Rat der Stadt Erkelenz beauftragt die Verwaltung, einen lokalen Hitzeaktionsplan nach den „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesumweltministers zu erarbeiten. Dieser Aktionsplan soll konkrete und wirksame Maßnahmen zur Mikroklimasteuerung der Stadt Erkelenz enthalten. - Die Verwaltung prüft, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um gesundheitsschädliche Auswirkungen langanhaltender Hitzeperioden zu verhindern. Besonderen Wert wird hierbei auf Handlungen in Pflege- und Seniorenheimen, Schulen, Kindertagesstätten und Kliniken gelegt.
- Zu den Maßnahmen könnten beispielhaft zählen:
- die Sicherstellung der flächendeckenden Nutzung des Hitzewarnsystems des Deutschen Wetterdienstes
- ein Verschattungskonzept für den öffentlichen Raum – insbesondere für Haltestellen des ÖPNV und für öffentliche Plätze
- ein Konzept zur Entsiegelung und Begrünung von (teil)versiegelten Schul- bzw. Kitahöfen
- eine hitzeresiliente Innenstadt-, Dach- und Fassadenbegrünung
- die Einrichtung öffentlicher, kostenloser Trinkwasserspender
- die Erhaltung und Aufwertung von Oberflächen-Gewässern im Stadtgebiet
- die Erarbeitung einer „Hitzeseite“ auf der städtischen Homepage, welche Informationen rund um das Thema Hitze, insbesondere für das persönliche Verhalten, bereitstellt
- sowie weitere Maßnahmen, welche die Verwaltung als lokal sinnvoll erachtet.“
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen
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14.12.2022 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Der Rat der Stadt Erkelenz beauftragt die Verwaltung, einen lokalen Hitzeaktionsplan nach den „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesumweltministers zu erarbeiten. Dieser Aktionsplan soll konkrete und wirksame Maßnahmen zur Mikroklimasteuerung der Stadt Erkelenz enthalten. - Die Verwaltung prüft, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um gesundheitsschädliche Auswirkungen langanhaltender Hitzeperioden zu verhindern. Besonderen Wert wird hierbei auf Handlungen in Pflege- und Seniorenheimen, Schulen, Kindertagesstätten und Kliniken gelegt.
- Zu den Maßnahmen könnten beispielhaft zählen:
- die Sicherstellung der flächendeckenden Nutzung des Hitzewarnsystems des Deutschen Wetterdienstes
- ein Verschattungskonzept für den öffentlichen Raum – insbesondere für Haltestellen des ÖPNV und für öffentliche Plätze
- ein Konzept zur Entsiegelung und Begrünung von (teil)versiegelten Schul- bzw. Kitahöfen
- eine hitzeresiliente Innenstadt-, Dach- und Fassadenbegrünung
- die Einrichtung öffentlicher, kostenloser Trinkwasserspender
- die Erhaltung und Aufwertung von Oberflächen-Gewässern im Stadtgebiet
- die Erarbeitung einer „Hitzeseite“ auf der städtischen Homepage, welche Informationen rund um das Thema Hitze, insbesondere für das persönliche Verhalten, bereitstellt
- sowie weitere Maßnahmen, welche die Verwaltung als lokal sinnvoll erachtet.“
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen, 29 Nein-Stimmen
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Ö 3.2 |
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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.09.2022: Antrag Zero-Waste - für eine saubere Stadt |
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A 10/235/2022 |
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Ö 4 |
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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 26.10.2022: Bergbauliche Inanspruchnahme der L 12 |
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A 80/037/2022 |
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Ö 5 |
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Dritte Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Erkelenz |
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A 30/255/2022 |
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Ö 6 |
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Anpassung des Gesellschaftsvertrages der GWG Kommunal (künftig NEW aktiv Grevenbroich GmbH) - mittelbare Beteiligung über die Kreiswerke Heinsberg GmbH |
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A 20/589/2022 |
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Ö 7 |
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Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Betriebes gewerblicher Art „Sportstätten der Stadt Erkelenz“
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A 20/590/2022 |
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Ö 8 |
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Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten |
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Ö 8.1 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Rahmen von Eilentscheidungen gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW
hier: Produktsachkonto 100603 – 542200 - Mieten und Pachten – Verwaltung und Betrieb von Unterkünften für Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge
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A 20/591/2022 |
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Ö 8.2 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Rahmen von Eilentscheidungen gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW
hier: Investive Maßnahme E12010004 – Erschließung GIPCO, östlicher Teil – Rückzahlung von zu viel erhaltenen Zuwendungen
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A 20/592/2022 |
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Ö 8.3 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW (Anmerk.: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.) |
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A 20/593/2022 |
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Ö 8.4 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW im Rahmen von Eilentscheidungen gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW
hier: Umgestaltung Grünring Westpromenade, einschließlich Entrée Berufskolleg und Musikschule
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A 20/596/2022 |
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Ö 8.5 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 30.08.2022 – 21.10.2022 |
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A 20/594/2022 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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