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Tatbestand: Die erforderliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gegenüber dem Rat der Stadt Erkelenz vom 02.11.2022 incl. des Berichts der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 20.10.2022 über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichts liegt vor (s. Anlagen zum Original der Niederschrift). Gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages (§ 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW).
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 weist einen Jahresüberschuss von 6.594.023,18 € auf. Dieser soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Zuführung insgesamt 37.943.043,53 €. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „Der Jahresabschluss 2021 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt. Der Jahresüberschuss von 6.594.023,18 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Erkelenz vom 02.11.2022 gemäß § 59 Absatz 3 GO NRW zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Erkelenz Prüfbericht und Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung vom 20.10.2022 zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Erkelenz
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