Bürgerinformationssystem

Auszug - Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW im Rahmen von Eilentscheidungen gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW hier: Umgestaltung Grünring Westpromenade, einschließlich Entrée Berufskolleg und Musikschule   

 
 
13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 8.4
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:28 Anlass: Sitzung
Raum: Altes Rathaus
Ort: Markt 25, 41812 Erkelenz
A 20/596/2022 Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW im Rahmen von Eilentscheidungen gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW
hier: Umgestaltung Grünring Westpromenade, einschließlich Entrée Berufskolleg und Musikschule
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss (als Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO  NRW):

„1. 

Den erheblichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen von 168.375,00 € bei  der investiven Maßnahme S12010104 – Umgestaltung Entrée Berufskolleg und Musikschule (Grünring Westpromenade) - wird zugestimmt.

 

  2. 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine    Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen bei der Maßnahme G01130001 – Erwerb und Verkauf von Grundstücken -  in Höhe von 168.375,00 €.

 

  3. 

Den erheblichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen von 770.855,00 € bei  der investiven Maßnahme S13010022 – Umgestaltung Grünring Westpromenade - wird zu­gestimmt.

 

  4. 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine    Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen bei der Maßnahme G01130001 – Erwerb und Verkauf von Grundstücken – von  480.855,00 €, sowie durch eine Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen bei der Maßnahme T12010026 –Tenholter Straße – Straßenbau zwischen Wirtschaftsweg Bellinghoven und Kreisverkehr Tenholt – von  290.000,00 € .“

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung