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Beschluss (als Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW): „1. | Den erheblichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen von 168.375,00 € bei der investiven Maßnahme S12010104 – Umgestaltung Entrée Berufskolleg und Musikschule (Grünring Westpromenade) - wird zugestimmt. | 2. | Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen bei der Maßnahme G01130001 – Erwerb und Verkauf von Grundstücken - in Höhe von 168.375,00 €. | 3. | Den erheblichen außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen von 770.855,00 € bei der investiven Maßnahme S13010022 – Umgestaltung Grünring Westpromenade - wird zugestimmt. | 4. | Die Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen bei der Maßnahme G01130001 – Erwerb und Verkauf von Grundstücken – von 480.855,00 €, sowie durch eine Reduzierung der Verpflichtungsermächtigungen bei der Maßnahme T12010026 –Tenholter Straße – Straßenbau zwischen Wirtschaftsweg Bellinghoven und Kreisverkehr Tenholt – von 290.000,00 € .“ |
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
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