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Vorlage - A 10/234/2022  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 09.08.2022: Antrag zur Erstellung eines Hitzeaktionsplanes für die Stadt Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Hauptamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt Vorberatung
09.11.2022 
14. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betriebe, Klimaschutz und Umwelt abgelehnt   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.11.2022 
13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
14.12.2022 
15. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 09.08.2022  

Tatbestand:

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Erkelenz beantragt mit Datum vom 09.08.2022:

 

  1. Der Rat der Stadt Erkelenz beauftragt die Verwaltung, einen lokalen Hitzeaktionsplan nach den „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesumweltministers zu erarbeiten. Dieser Aktionsplan soll konkrete und wirksame Maßnahmen zur Mikroklimasteuerung der Stadt Erkelenz enthalten.
  2. Die Verwaltung prüft, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um gesundheitsschädliche Auswirkungen langanhaltender Hitzeperioden zu verhindern. Besonderen Wert wird hierbei auf Handlungen in Pflege- und Seniorenheimen, Schulen, Kindertagesstätten und Kliniken gelegt.
  3. Zu den Maßnahmen könnten beispielhaft zählen:
  •  

die Sicherstellung der flächendeckenden Nutzung des Hitzewarnsystems des Deutschen Wetterdienstes

  •  

ein Verschattungskonzept für den öffentlichen Raum – insbesondere für Haltestellen des ÖPNV und für öffentliche Plätze

  •  

ein Konzept zur Entsiegelung und Begrünung von (teil)versiegelten Schul- bzw. Kitahöfen

  •  

eine hitzeresiliente Innenstadt-, Dach- und Fassadenbegrünung

  •  

die Einrichtung öffentlicher, kostenloser Trinkwasserspender

  •  

die Erhaltung und Aufwertung von Oberflächen-Gewässern im Stadtgebiet

  •  

die Erarbeitung einer „Hitzeseite“ auf der städtischen Homepage, welche Informationen rund um das Thema Hitze, insbesondere für das persönliche Verhalten, bereitstellt

  •  

sowie weitere Maßnahmen, welche die Verwaltung als lokal sinnvoll erachtet.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Seit dem Jahr 2016 beschäftigt die Stadt Erkelenz mit Oliver Franz einen Klimaschutzmanager. Seine Aufgaben sind die Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung. Unter seiner Federführung sind unter anderem das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Erkelenz und das Förderprogramm Klimaschutz & Klimaanpassung in Erkelenz erarbeitet worden. Im Rahmen seiner Tätigkeiten bei der Klimaanpassung spielt auch der Hitzeschutz eine Rolle.

 

So finden sich Teile der beispielhaft aufgezählten Maßnahmen bereits jetzt im städtischen Förderprogramm. Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Rückbau von Schottergärten, Entsiegelung von Flächen sowie die Regenwasser-Nutzung werden bereits heute durch die Stadt Erkelenz finanziell gefördert und sind Teil der Kommunikation. Für das Jahr 2023 ist die Fortschreibung des Klimaschutzkonzepts vorgesehen, im Rahmen dessen auch eine Risikoanalyse als Grundlage für strukturierte Überlegungen zum Bereich Klimaanpassung durchgeführt werden soll.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte der begonnene Weg der konkreten Maßnahmen für die Klimaanpassung und damit unter anderem den Hitzeschutz deswegen weiter beschritten werden und nicht eine neue Konzeptionierungsphase begonnen werden. Vielmehr sollten die bestehenden Konzepte und Fördermöglichkeiten wie vorgesehen fortlaufend angepasst und – auch um Komponenten des Hitzeschutzes - erweitert werden, anstelle Einzelkonzepte für Teilfragen der Klimaanpassung zu erstellen. Denn die Beschäftigung mit der Erstellung eines neuen Konzeptes für Hitzeschutz würde die Umsetzung der bereits gesetzten Agenda verlangsamen.

 

Ein kommunikativer Schwerpunkt auf Hitzeschutzmaßnahmen und die Verbreitung von Hitzewarnungen über die städtischen Kanäle lassen sich auch ohne Hitzeschutzkonzept umsetzen. Der Bereich Öffentlichkeitsarbeit wurde bereits mit der Umsetzung zur Hitzeperiode im nächsten Jahr beauftragt.

 

Im Rahmen von städtebaulichen Planungen wird der Hitzeschutz seitens der Verwaltung konsequent mitgedacht. Die Planungen sind auch Bestandteil politischer Beratungen und Entscheidungsprozesse, sodass dort die konkret vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung des Hitzeschutzes thematisiert werden können. Einer begleitenden Planung für den Hitzeschutz bedarf es aus Sicht der Verwaltung dabei nicht.

 

Die mit dem Antrag verbundenen Ziele verfolgt die Verwaltung demnach bereits konsequent. Der konkret in dem Antrag benannten Auftrag an die Verwaltung zur Erstellung eines Hitzeaktionsplans würden aber eher die Bemühungen zur Klimaanpassung verlangsamen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss/Rat):

„…..“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.08.2022

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen vom 09.08.2022 (550 KB)