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Vorlage - A 14/143/2022  

 
 
Betreff: Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Rechnungsprüfungsamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
10.11.2022 
13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
14.12.2022 
15. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Nach § 96 Absatz 1 Satz 5 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus, so haben sie dafür die Gründe anzugeben.

 

Die Prüfung des Jahresabschusses 2021 und des Lageberichts durch den Rechnungsprüfungsausschuss hat zu keinen Einwendungen geführt, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen. Der Jahresabschluss 2021 wurde festgestellt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dem Bürgermeister die Entlastung hinsichtlich des Jahresabschlusses 2021 zu erteilen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

„Dem Bürgermeister wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 5 GO NRW für den festgestellten Jahresabschluss 2021 die Entlastung erteilt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.