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Tatbestand: Die Gebühren für die Straßenreinigung im Stadtgebiet Erkelenz wurden zuletzt durch die Zweite Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 08.12.2021 mit Wirkung zum 01.01.2022 erhöht. Kostenunterdeckungen und Kostenüberdeckungen wurden in den vergangenen Jahren nach § 6 Abs. 2 KAG jeweils im Folgejahr ausgeglichen. Zum Abschluss des Haushaltsjahres 2021 konnte der Gebührenhaushalt „Straßenreinigung“ ausgeglichen werden.
Bereits im vergangenen Jahr mussten die Gebühren insb. aufgrund einer vertraglich vereinbarten Preisanpassung mit dem Unternehmer Schönmackers in Höhe von 15,29 % erhöht werden.
Zum 01.01.2023 werden die Unternehmerkosten im Rahmen der Preisanpassung erneut um 11,90 % erhöht. Die Verwaltungskosten steigen dagegen nur leicht.
Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation für das Jahr 2023 sind zur Vermeidung einer Kostenunterdeckung die Gebühren für die Straßenreinigung anzupassen.
Die nachfolgende Gegenüberstellung weist die bisherigen und die erhöhten Gebührensätze für die einzelnen Straßenarten auf.
Die Verwaltung schlägt vor, der Dritten Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Dritte Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Erkelenz wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Entwurf „Dritte Änderung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung“ Gebührenkalkulation für das Jahr 2023
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