Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Zuwendungsbescheid vom 10. Dezember 2003 hat die Stadt eine Landeszuwendung für die Erweiterung des Industrie- und Gewerbeparkes Commerden (GIPCO II) über 628.950,00 € erhalten. Mit Schreiben vom 20. Mai 2022 wurde die endgültige Verwendung der Mittel gegenüber dem Land NRW angezeigt. Bei der Prüfung der Unterlagen durch den Zuwendungsgeber hat sich herausgestellt, dass bei der Verwendung der Mittel eine Überzahlung von 167.326,77 € entstanden ist. Diese ist nunmehr bis spätestens zum 30.11.2022 zurückzuzahlen. Ursächlich für diese Rückforderung ist, dass die Erlöse durch die Entwicklung und Vermarktung von nicht geförderten Flächen, die zur Gesamtmaßnahme GIPCO gehören, im geförderten Projekt zuwendungsreduzierend zu berücksichtigen sind. Die zurückgeforderte Summe ist nunmehr außerplanmäßig gem. § 83 Abs. 1 GO NRW bereitzustellen.
Aufgrund der Erheblichkeit dieser zusätzlichen Mittel sieht das Gesetz u. a. vor, dass solche außerplanmäßigen Auszahlungen nach § 83 Abs. 2 GO NRW nur zulässig sind, wenn der Rat dazu vorher seine Zustimmung gibt. Ist eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich, entscheidet der Hauptausschuss über diesen Sachverhalt in einer Eilentscheidung. Eine solche Dringlichkeit ist im vorliegenden Fall gegeben. Diese Eilentscheidung ist gem. § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW dem Rat in seiner nächsten Sitzung am 14.12.2022 zur Genehmigung vorzulegen. Beschlussentwurf (als Eilentscheidung gem. § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW):
Finanzielle Auswirkungen: Siehe Beschlussentwurf.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||