Bürgerinformationssystem
Tatbestand: In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Betrieb, Klimaschutz und Umwelt wurde am 16. Februar 2022 die Maßnahme „Umgestaltung Grünring Westpromenade, einschl. Entrée Berufskolleg und Musikschule“ vorgestellt und ein entsprechender Baubeschluss gefasst. Die dafür erforderlichen Mittel sind im 2022er Haushaltsplan mit 2.474.494,00 € vorgesehen, wovon, ca. 328.500,00 € auf Planungskosten entfallen, so dass letztendlich für die bauliche Umsetzung der Maßnahme ca. 2.146.000,00 € zur Verfügung stehen. In Vorbereitung der Vergabe wurde festgestellt, dass sich aufgrund der aktuellen Preisentwicklung wohl eine Auftragssumme von ca. 3,0 Mio. € für diese Maßnahme ergeben könnte. Zudem wurde festgestellt, dass eine Ausweitung der zu versiegelnden Flächen vor dem Berufskolleg bzw. der Kreismusikschule eine bisher nicht eingeplante Kanalrückhaltung mit gedrosselter Einleitung erforderlich macht. Bei der Ausschreibung wurde dieser zusätzliche Bedarf ebenfalls mit ausgeschrieben. Hierfür wurde ein Ausschreibungsergebnis von ca. 200.000,00 € erwartet.
Die nunmehr erfolgte Submission sieht eine zu vergebende Summe von ca. 3,2 Mio. € vor, wovon ziemlich genau 200.000,00 € auf den Städtischen Abwasserbetrieb entfallen. Die restlichen 3,0 Mio. € sind nunmehr im städtischen Haushalt bereitzustellen.
Haushaltsrechtlich verteilt sich die auf den städtischen Haushalt aufzuteilende Gesamtsumme von 3,0 Mio. € auf zwei Einzelmaßnahmen. Es handelt sich um die investiven Maßnahmen „S 12010104 – Umgestaltung Entrée Berufskolleg und Musikschule (Grünring Westpromenade)“ und „S13010022 – Umgestaltung Grünring Westpromenade“. Während die Maßnahme „S12010104“ in 2022 einen Haushaltsansatz von 384.205,00 € vorsieht, ist nunmehr eine Beauftragung von 475.743,00 € erforderlich, wovon 168.375,00 € auf 2023 entfallen. Die Maßnahme „S13010022“ sieht für 2022 einen Haushaltsansatz von 2.090.289,00 € vor, der eine Beauftragung von 2.533.677,00 € gegenübersteht, wovon 770.855,00 € auf 2023 entfallen. Die für 2023 vorgesehenen Mittel sind haushaltsrechtlich über Verpflichtungsermächtigungen einzubuchen, die aber im 2022er Haushaltsplan bei beiden Maßnahmen nicht vorgesehen sind. Damit der Auftrag vergeben werden kann, sind diese Verpflichtungsermächtigungen außerplanmäßig gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW bereitzustellen.
Aufgrund der Erheblichkeit dieser zusätzlichen Mittel und dem Budgetrecht des Rates, ist vor Bereitstellung der Mittel die Zustimmung des Rates einzuholen. Ist eine Einberufung des Rates nicht rechtzeitig möglich, entscheidet der Hauptausschuss über diesen Sachverhalt in einer Eilentscheidung. Da einerseits die Vergabefrist abläuft und andererseits die mit den Maßnahmen eingeplanten Zuwendungen nur fließen, wenn der dafür vorgesehene Abschnitt bis zum 30. Juni 2023 fertiggestellt ist, sind die Voraussetzungen für eine Eilentscheidung gegeben .Diese Eilentscheidung ist gem. § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW dem Rat in seiner nächsten Sitzung am 14.12.2022 zur Genehmigung vorzulegen. Beschlussentwurf (als Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 1 GO NRW):
Finanzielle Auswirkungen: Siehe Beschlussentwurf.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||