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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Bürgermeisters |
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Ö 2 |
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Angelegenheit/en aus der 3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung am 02.02.2021 |
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Ö 2.1 |
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Beschluss des Rates vom 25.09.2019: "Konzept zur Identifikation von strukturverbessernden Projekten/Skizzen für Einrichtungen bzw. Maßnahmen aus den Bereichen Wissenschaft & Forschung, Mobilität & Verkehr, Gewerbe und öffentlicher Infrastruktur"
hier: vorbereitendes Konzeptpapier zur Ansiedlung einer Wissenschafts- bzw. Forschungseinrichtung in der Stadt Erkelenz der Prognos AG |
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A 80/001/2021 |
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Ö 2.2 |
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Maßnahme Verfügungsfonds zur Städtebauförderung Integriertes Handlungskonzept "Erkelenz 2030"
hier: Richtlinien des Verfügungsfonds und Projektbeirat |
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A 80/002/2021 |
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Ö 2.3 |
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Strukturwandelprojekte im Rheinischen Revier
hier: Beitritt zum Verein "Nachhaltige Land- und Ernährungswissenschaft im Rheinischen Revier" (NALE-RR. e.V.) |
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A 80/004/2021 |
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Ö 2.4 |
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Bebauungsplan Nr. V "Brunnenstraße Süd", Erkelenz-Granterath
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
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A 61/558/2021 |
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VORLAGE |
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Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ |
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02.02.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung |
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Ö 4.1 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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04.02.2021 - Haupt- und Finanzausschuss |
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Ö 2.4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss (als Empfehlung an den Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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24.02.2021 - Rat der Stadt Erkelenz |
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Ö 3.4 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. V „Brunnenstraße Süd“, Erkelenz-Granterath, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 2.5 |
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Bebauungsplan Nr. I/5C "Freiheitsplatz/Atelierstraße", Erkelenz-Mitte
hier: Erneuter Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
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A 61/559/2021 |
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Ö 3 |
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Erkelenz vom 03.09.2020: Änderung der Bauplatzvergabekriterien |
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A 20/521/2021 |
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Ö 4 |
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Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 19.10.2020: Aufzeichnung und Zugänglichmachung von öffentlichen Teilen der Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Erkelenz |
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A 10/001/2021 |
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Ö 5 |
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Anpassung der Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz |
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A 10/002/2021 |
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Ö 6 |
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Förderprojekt im BMBF-Programm "Kommunen innovativ" |
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A 61/562/2021 |
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Ö 7 |
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Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten |
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Ö 7.1 |
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Zustimmung zu erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW
hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW vom 21.12.2020 |
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A 20/522/2021 |
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Ö 7.2 |
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Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW (Anmerk.: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.) |
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A 20/523/2021 |
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Ö 7.3 |
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Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 23.11.2020 bis 15.01.2021 |
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A 20/524/2021 |
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N 1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 2 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3 |
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(nichtöffentlich) |
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N 3.1 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4 |
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(nichtöffentlich) |
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N 4.1 |
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(nichtöffentlich) |
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