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Vorlage - A 20/522/2021  

 
 
Betreff: Zustimmung zu erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW
hier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW vom 21.12.2020
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.02.2021 
2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.02.2021 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW vom 21.12.2020  

Tatbestand:

Auf die Sachverhaltsdarstellung in der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW vom 21. Dezember 2020 wird verwiesen.

Die Dringlichkeitsentscheidung wird dem Rat der Stadt Erkelenz gemäß § 60 Abs. 1, Satz 3 GO NRW zur Genehmigung vorgelegt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die nachfolgend aufgeführte Dringlichkeitsentscheidung vom 21. Dezember 2020 gemäß § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW wird hiermit genehmigt:

 

„1.

Den erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von 109.982,00 € beim Produktsachkonto 050303.549900 (749900) - Übrige weitere sonstige Aufwendungen (Auszahlungen) aus laufender Verwaltungstätigkeit - Produkt: „Leistungen nach dem AsylbLG“ - wird zugestimmt.             

 

2.

Die Deckung der Mehraufwendungen (Mehrauszahlungen) erfolgt durch Mehrerträge (Mehreinzahlungen) beim Produktsachkonto 160100.411100 (611100) - Schlüsselzuweisungen vom Land - Produkt: „Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgem. Umlagen“.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage.


Anlage:

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1, Satz 2 GO NRW vom

21. Dezember 2020

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW vom 21.12.2020 (1565 KB)