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Tatbestand: Mit Schreiben vom 03.09.2020 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der zuständige Ausschuss möge wie folgt beschließen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, neue rechtssichere Leitlinien für die Überlassung von Grundstücken zu entwickeln und deren Umsetzung für alle Wohngebiete herbeizuführen, die durch die Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE) erschlossen und vermarktet werden und für die bisher kein Verkaufsbeschluss vorliegt. Mit den neuen Leitlinien sollen die persönlichen Verhältnisse der Bewerber stärker als bisher bei der Vergabe der Grundstücke Berücksichtigung finden. Zu den möglichen Kriterien wird im Detail auf die Mitteilung 625/2018 des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 20.11.2019 zum sogenannten Einheimischenmodell und den hierin genannten Muster-Bauplatzvergabekriterien des Gemeindetags Baden-Württemberg verwiesen.“
Als Begründung des Antrags wird insbesondere auf die enorm hohen Bewerberzahlen bei der GEE und die damit einhergehend schwindenden Chancen bauwilliger Antragsteller aus dem eigenen Stadtgebiet verwiesen. Es bedürfe daher dringend einer Modifizierung der Vergabekriterien damit die Leistungen der GEE zumindest in überwiegendem Maße den Einwohnern der Stadt Erkelenz zugutekämen.
Gemäß § 3 Abs. 5 lit. i der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss in eigener Zuständigkeit über die Veräußerung, den Erwerb und die Belastung von (städtischen) Immobilien, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt und die Entscheidung dem Bürgermeister übertragen ist.
Die Beschlussfassung über Vergabekriterien für den Verkauf von Wohnbaugrundstücken, die sich im Eigentum der Stadt Erkelenz befinden, ist somit grundsätzlich eine Angelegenheit, über die der Haupt- und Finanzausschuss entscheidet.
Seitens der Verwaltung wird klarstellend für die weitere Beratung darauf hingewiesen, dass die Anwendung von wie auch immer ausgestalteten Grundstücksvergabekriterien durch den Haupt- und Finanzausschusses nur als Handlungsempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GEE gerichtet werden kann. Die Anwendung etwaiger Grundstücksvergabekriterien muss dann durch die Gesellschafterversammlung der GEE für ihren Geschäftsbereich eigenständig beschlossen werden.
Die Entwicklung und Vermarktung von Wohnbaugrundstücken im Stadtgebiet Erkelenz ist vornehmlich Aufgabe und Tätigkeitsfeld der GEE. Im Einzelfall kann es in der Praxis aus Wirtschaftlichkeitsgründen aber auch vorkommen, dass die Stadt Erkelenz dort, wo sie bereits Eigentümerin großer Flächenanteile des Entwicklungsgebietes ist, selbst die Erschließung und Vermarktung der Wohnbaugrundstücke durchführt. Dies ist aktuell bei den Baugebieten in Bellinghoven – „In Bellinghoven / Am Liesenfeld“ und Matzerath – „Kauler Weg“ der Fall.
In der Vergabepraxis der GEE kam seit dem Jahre 2001 zunächst ein Einheimischenmodell zur Anwendung. Dieses Modell stellte sich jedoch als rechtlich angreifbar heraus, so dass ab dem Jahre 2007 die Wohnbaugrundstücke der GEE und der Stadt Erkelenz vornehmlich in der Reihenfolge der Antragstellung zum Kauf angeboten wurden.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass eine Überprüfung der derzeit angewandten Vergabekriterien beim Verkauf städtischer Wohnbaugrundstücke ergebnisoffen durchgeführt werden sollte. Sollten im Ergebnis durch die Verwaltung neue Richtlinien zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken dem Haupt- und Finanzausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen vorgeschlagen und beschlossen werden, sind diese auch der Gesellschafterversammlung der GEE zur Anwendung zu empfehlen. Beschlussentwurf: „Die Verwaltung wird beauftragt, die derzeit angewandten Vergabekriterien beim Verkauf städtischer Wohnbaugrundstücke zu überprüfen, einer rechtlichen Neubewertung zu unterziehen und dem Haupt- und Finanzausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 03.09.2020
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