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Tatbestand: In seiner Sitzung am 24.06.2020 hat der Rat der Stadt Erkelenz den Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. I/5C „Freiheitsplatz/Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte gefasst.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde bis dato nicht durchgeführt.
Um die Nutzung des Grundstücks zu optimieren, soll die Grenze zwischen den Kerngebieten MK 1 und MK 2 leicht modifiziert werden. Aus diesem Grund ist der zuvor genannte Beschluss erneut zu fassen:
In seiner Sitzung am 17.09.2019 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe der Stadt Erkelenz die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I/5C „Freiheitsplatz/Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, beschlossen. In der Sitzung wurde ferner beschlossen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5C „Freiheitsplatz/Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu beteiligen.
Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Amtsblatt Nr. 16 vom 04.05.2020 bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 14.05.2020 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens eine abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen.
Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 08.04.2020 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet. Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind. Die Stellungnahme des Kreises Heinsberg lag zum Abgabetermin der Beschlussvorlage nicht vor. Die Stellungnahme und der Vorschlag zur Abwägung wird in der Sitzung vorgetragen.
Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 08.04.2020 beteiligt. Der Bebauungsplanvorentwurf soll in der terminierten Sitzung des Bezirksausschusses am 10.06.2020 vorgestellt werden. Abgabetermin für die Beschlussvorlage des Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ist der 05.06.2020. Das Beratungsergebnis wird den Ausschussmitgliedern in der Sitzung mündlich mitgeteilt.
In der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe und der folgenden politischen Gremien soll über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden.
Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21 Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet. Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Haupt- und Finanzausschuss und Rat): „1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5C „Freiheitsplatz/Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belangen, wie in der als Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange – zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. I/5C „Freiheitsplatz/Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. I/5C „Freiheitsplatz/Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, ist unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse auf die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.“ Finanzielle Auswirkungen: Gemäß städtebaulichem Vertrag zwischen der Stadt Erkelenz und der Vorhabenträgerin zum qualifizierten Bebauungsplan Nr. I/5C „Freiheitsplatz/Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte, beauftragt die Stadt die hierfür erforderlichen Planungsbüros und trägt die dazu anfallenden Kosten. Die finanziellen Mittel stehen in Haushaltsplan, Produktsachkonto 090100.542940 zur Verfügung. Folgende Gutachten und Beratungsleistungen sind von der Vorhabenträgerin zu beauftragen: Verkehrsuntersuchung, Schallschutzgutachten, Rechtsberatung; die Kosten hierfür trägt die Vorhabenträgerin. Anlagen: Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. I/5C „Freiheitsplatz/Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte
Anlage - Übersicht über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. I/5C „Freiheitsplatz/Atelierstraße“, Erkelenz-Mitte
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