Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 2 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz bedarf die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte der Genehmigung des Rates.
Der Rat hat deshalb in seiner Sitzung im Dezember 2010 eine entsprechende Richtlinie erlassen, die für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens und des Stadtlogos Anwendung findet.
Aufgrund der Einführung der neuen Stadtmarke ist die bestehende Richtlinie anzupassen, die sich hieraus ergebenden erforderlichen Anpassungen – insbesondere wird die Verwendung des alten Stadtlogos eingestellt – sind in der beigefügten Anlage kenntlich gemacht (gelbe Markierungen). Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Hiermit wird die als Anlage beigefügte „Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz“ beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Richtlinie für die Erteilung der Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Erkelenz
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