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Vorlage - A 80/002/2021  

 
 
Betreff: Maßnahme Verfügungsfonds zur Städtebauförderung Integriertes Handlungskonzept "Erkelenz 2030"
hier: Richtlinien des Verfügungsfonds und Projektbeirat
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Strukturwandel und Wirtschaftsförderung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung Vorberatung
02.02.2021 
3. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Verkehr und Digitalisierung ungeändert beschlossen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.02.2021 
2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
24.02.2021 
3. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinien der Stadt Erkelenz zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet Erkelenz  

Tatbestand:

M 5.3.1 InHK: Verfügungsfonds/Aktive Beteiligung

 

Mit dem Instrument des Verfügungsfonds steht ein Anreizinstrument für die kooperative Unterstützung der Städtebauförderprogramme zur Verfügung. Folgende Ziele werden verfolgt:

-

Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzressourcen für den Erhalt und Entwicklung der Innenstadt (Sanierungsgebiet) – Unterstützung privater Aktionen

 

-

Herbeiführung und Stärkung von Kooperationen unterschiedlicher Akteure im Sanierungsgebiet – Stärkung des Gemeinschaftsgefühls

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Stärkung der Selbstorganisation der privaten Kooperationspartner

-

Flexible Umsetzung „eigener“ Projekte in Gebieten der Städtebauförderung

 

 

Die erforderlichen Strukturen für einen Verfügungsfonds und die Motivation privater Akteure wird innerhalb des Citymanagements erfolgen. Das Antragsformular ist beim Stadtmarketing/Citymanagement erhältlich.

 

Der Verfügungsfonds setzt sich zu jeweils 50% aus öffentlichen und privaten Finanzmitteln zusammen. Somit stellen Bund, Land und Kommune für jeden privat eingesetzten Euro einen weiteren Euro an öffentlicher Förderung zur Verfügung. Vorbehaltlich der Förderzusage, die im Frühjahr 2021 erwartet wird, sind Mittel in Höhe von 80.000 Euro (40.000 €uro öffentlich, 40.000 Euro privat) verteilt auf die Jahre 2021 bis 2024 vorgesehen (20.000 € / Jahr).

 

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen; die aktive Mitwirkung von Bürgern, Eigentümern, Einzelhändlern, Unternehmern, Organisationen, Vereinen, Arbeitsgruppen etc. wird gefördert.

 

Gefördert werden:

 

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Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Lebens / der Ortskultur

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Maßnahmen zur Belebung des Einzelhandels

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Maßnahmen zur Aufwertung des Ortsbildes

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Maßnahmen zur Imagebildung

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Maßnahmen einer wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit

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Maßnahmen / Aktionen / Workshops zur Aufwertung des Ortskerns

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Mitmachaktionen / Festivitäten

 

Förderfähige Beispiele sind die Durchführung von Märkten, die Planung eines Events, Begrünungen und Bepflanzungen, Anschaffungen von Spielgeräten, die Erneuerung / Erweiterung von Beleuchtungen, Kinderbetreuung, Beschilderungen, Infotafeln, Dekorationen in der Innenstadt, Werbeanlagen, Anschaffung von Stadtmobiliar, Anschaffung von Sonnenschirmen etc.

 

Sowohl erste unverbindliche generelle Interessensbekundungen, aber auch konkrete Unterstützungsleistungen aus der Privatwirtschaft liegen der Verwaltung bereits vor.

 

Ein lokales Gremium „Projektbeirat“ entscheidet über die Verwendung der Fondsmittel und die Umsetzung der Maßnahmen. Der Projektbeirat soll einen Querschnitt der Interessen möglichst aller Akteure im Sanierungsgebiet Erkelenz Innenstadt abbilden. Ihm sollen mindestens 7 max. 15 Personen angehören, darunter Vertreter des örtlichen Gewerbes (Handel, Gastronomie, Dienstleistung), der lokalen Immobilieneigentümer, der Vereine und ein Vertreter der Stadtverwaltung.

Die Mitglieder des Projektbeirates spielen als Multiplikatoren vor allem mit Sicht auf die Wahrnehmung des Angebotes eine wichtige Funktion. Der Projektbeirat wird durch das Stadtmarketing/Citymanagement begleitet und kommt unmittelbar nach Förderzusage zur konstituierenden Sitzung zusammen.

 

Die Verwaltung hat eine Richtlinie zur Vergabe der Zuwendungen formuliert, die zur Beschlussfassung in der Anlage beigefügt ist.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat):

Die Richtlinie zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet Erkelenz wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Projektbeirat zu bilden und informiert die politischen Gremien über die Besetzung und den Sachstand.


Finanzielle Auswirkungen:

Der Verfügungsfonds startet, sobald die Förderzusage des Landes NRW vorliegt. Auf die Stadt Erkelenz entfallen anteilige Kosten in Höhe von jährlich max. 4000 Euro. Die Finanzmittel stehen unter dem PSK 150300 542900 zur Verfügung.


Anlage:

Richtlinien der Stadt Erkelenz zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet Erkelenz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinien der Stadt Erkelenz zur Vergabe von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet Erkelenz (777 KB)