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Tagesordnung - 27. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 27. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 15.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales am 10.10.2018      
Ö 2.1  
Stellung eines erneuten Förderantrages zur Förderung der Stelle des Klimaschutzmanagers  
RKS/005/2018  
Ö 2.2  
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 23.02.2018 hier: Beteiligung an der "Fairtrade-Towns Kampagne" und Verwendung von Produkten aus fairem Handel bei Sitzungen von Rat, Ausschüssen und im Bürgermeisterbüro
Enthält Anlagen
A 10/717/2018  
Ö 3     Angelegenheit/en aus der 6. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.11.2018      
Ö 3.1  
Kenntnisnahme des Rates der Stadt Erkelenz gemäß § 105 Absatz 5 GO NRW hinsichtlich der überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW - Zahlungsabwicklung der Stadt Erkelenz im Jahr 2018  
Enthält Anlagen
A 10/753/2018  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 gemäß § 101 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/103/2018  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1)

Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2017, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass

 

 

1.

der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;

 

 

2.

die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

 

3.

die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;

 

 

4.

der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

2)

Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.

 

3)

Der Jahresüberschuss von 3.883.711,99 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“

 

 

   
    15.11.2018 - Hauptausschuss
    Ö 3.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Rat):

„1)

Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2017, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass

 

 

1.

der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;

 

 

2.

die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

 

3.

die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;

 

 

4.

der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

2)

Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.

 

3)

Der Jahresüberschuss von 3.883.711,99 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Jahresabschluss 2017 incl Anlagen (959 KB)      
   
    18.12.2018 - Rat der Stadt Erkelenz
    Ö 7.2 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„1)

Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2017, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt.

 

Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW).

 

Gleichzeitig wird nach § 101 GO NRW zusammengefasst, dass

 

 

1.

der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt;

 

 

2.

die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

 

3.

die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen;

 

 

4.

der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Erkelenz vermitteln.

 

2)

Der Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.

 

3)

Der Jahresüberschuss von 3.883.711,99 € wird gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Jahresabschluss 2017 incl Anlagen (959 KB)      
Ö 3.3  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW  
A 14/104/2018  
Ö 3.4  
Enthält Anlagen
Prüfung und Bestätigung des Gesamtabschlusses 2017 gemäß § 116 Absatz 6 i. V. m. § 101 Absatz 2 bis 8 GO NRW  
Enthält Anlagen
A 14/105/2018  
Ö 3.5  
Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 116 Absatz 1 i. V. m. § 96 Absatz 1 GO NRW  
A 14/106/2018  
Ö 4     Angelegenheit/en aus der 16. Sitzung des Personalausschusses am 14.11.2018      
Ö 4.1  
Enthält Anlagen
Stellenplan 2019  
Enthält Anlagen
A 10/754/2018  
Ö 4.2  
Enthält Anlagen
Gleichstellungsplan 2019 - 2023  
Enthält Anlagen
A 10/755/2018  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Zehnte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung)  
Enthält Anlagen
A 20/434/2018  
Ö 6     Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten      
Ö 6.1  
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Absatz 1 GO NRW (Anmerk.: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.)  
A 20/435/2018  
Ö 6.2  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in der Zeit vom 01.09.2018 bis 29.10.2018  
Enthält Anlagen
A 20/436/2018  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 5.1     (nichtöffentlich)      
N 5.2     (nichtöffentlich)      
N 5.3     (nichtöffentlich)