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Vorlage - RKS/005/2018  

 
 
Betreff: Stellung eines erneuten Förderantrages zur Förderung der Stelle des Klimaschutzmanagers
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Klimaschutz und Nachhaltigkeit   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales Vorberatung
10.10.2018 
6. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
15.11.2018 
27. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.12.2018 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen

Tatbestand:

Mit Ratsbeschluss vom 16.12.2015 wurde die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts beschlossen und einer für drei Jahre befristeten und mit Bundesmitteln geförderten Einstellung eines/einer Klimaschutzmanagers/-managerin zugestimmt. Aufgabe des Klimaschutzmanagers ist die Koordinierung und Überwachung der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts inklusive der Kommunikation und der Vernetzung der Akteure.

 

Zum 1.10.2016 wurde ein Klimaschutzmanager eingestellt. Die Stelle wird zu 65% mit Bundesmitteln gefördert. Die Förderung sowie die befristete Stelle des Klimaschutzmanager laufen zum 30.9.2019 aus.

 

Gemäß der aktuell gültigen Förderrichtlinie der Nationalem Klimaschutzinitiative ist die Förderung eines Klimaschutzmanagers für weitere zwei Jahre möglich. Die Förderung des sogenannten Anschlussverfahrens beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Dies betrifft die Personalkosten sowie ggf. zu beantragende Sachmittel.

 

Das integrierte Klimaschutzkonzept ist Grundlage der kommunalen Klimaschutzpolitik der Stadt Erkelenz bis 2030. Das Erkelenzer Klimaschutzkonzept enthält 50 Maßnahmen. Mit der Einstellung des Klimaschutzmanagers wurde etwa die Hälfte der Maßnahmen begonnen und teilweise oder ganz umgesetzt. Die vollständige Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept wird bis zum Abschluss der ersten Förderperiode (09/2019) nicht zu leisten sein. Es sind daher ausreichend Maßnahmen für die Beantragung einer Anschlussförderung vorhanden. Viele begonnene Maßnahmen bedürfen zudem einer Fortführung und Vertiefung, um ihre Wirkung nachhaltig zu entfalten. Die Verankerung des Klimaschutzes in der Verwaltung ist im Aufbau und bedarf weiterhin der Unterstützung durch einen/eine Klimaschutzmanager/-managerin.

 

Der Klimaschutzbeirat, der als Expertengremium die Umsetzung des Erkelenzer Klimaschutzkonzepts beratend begleitet, hat in seiner Sitzung am 26.9.2018 die Empfehlung ausgesprochen, zur Gewährleistung der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes die Stelle des Klimaschutzmanagement weiterzuführen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und den Rat):

„Der Ausschuss beschließt die Fortführung des Klimaschutzmanagements und beauftragt die Verwaltung einen entsprechenden Förderantrag für die Fortführung der Stelle des/der Klimaschutzmanagers/-managerin im Rahmen eines sogenannten Anschlussvorhabens für weitere zwei Jahre (10/2019 bis 09/2021) beim Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zu stellen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts erfolgt, soweit die Stadt Erkelenz betroffen ist, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen. Die finanziellen Aufwendungen sind dabei abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen. In erster Linie entstehen Aufwendungen für die Personalkosten des Klimaschutzmanagers sowie für Öffentlichkeitsarbeit.

Der Eigenanteil von 60 % im Folgeförderzeitraum für den/die Klimaschutzmanager/in beläuft sich jährlich auf etwa 41.220 Euro. Die Aufwendungen sind eingeplant.