Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Absatz 1 GO NRW
Status:
öffentlich
Federführend:
Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei