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Vorlage - A 10/755/2018  

 
 
Betreff: Gleichstellungsplan 2019 - 2023
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
15.11.2018 
27. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.12.2018 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gleichstellungsplan 2019-2023  

Tatbestand:

Gem. § 5 (1) des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten einen Gleichstellungsplan zu erstellen.

 

Ziel des Gleichstellungsplanes ist es, das im Grundgesetz verankerte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot von Frauen und Männern in der Stadtverwaltung Erkelenz zu verwirklichen.

Das Landesgleichstellungsgesetz konkretisiert dieses Gebot und trifft Regelungen zur Frauenförderung, die für den gesamten öffentlichen Dienst in NRW verbindlich sind. Das Landesgleichstellungsgesetz NRW wurde 1999 erlassen und  Ende 2016 novelliert. Damit einhergehend wurde der Frauenförderplan in Gleichstellungsplan umbenannt; die Umbenennung bringt keinen inhaltlichen Paradigmenwechsel mit sich.

Auch der Gleichstellungsplan ist eine elementare Maßnahme zur Frauenförderung mit dem Ziel des Abbaus struktureller Benachteiligungen von Frauen. Durch die Novellierung wird allerdings die Funktion des Gleichstellungsplanes als wesentliches Steuerungsinstrument der Personalplanung und wichtiger Teil der Personalentwicklung in § 5 Abs. 10 LGG NRW explizit benannt und ist somit von hoher personalpolitischer Bedeutung.

 

Eine Ausfertigung des Entwurfs des Gleichstellungsplanes der Stadt Erkelenz 2019 - 2023 wurde allen Ausschussmitgliedern des Personalausschusses sowie den Fraktionsvorsitzenden des Rates der Stadt Erkelenz zugesandt und in der Sitzung des Personalausschusses am 14.11.2018 vorgestellt.

 

Die Zustimmung des Personalrates wurde beantragt.

 

Nach Absatz 4 des § 5 LGG NRW sind die Gleichstellungspläne in den Gemeinden und Gemeindeverbänden durch die Vertretungen der kommunalen Körperschaft zu

beschließen.

 

Der Gleichstellungsplan 2019 – 2023 soll dem Rat der Stadt Erkelenz  in seiner Sitzung am 18.12.2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Der Gleichstellungsplan, dessen Original der Niederschrift beigefügt ist, wird wie von der Verwaltung vorgeschlagen, beschlossen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Gleichstellungsplan 2019 – 2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gleichstellungsplan 2019-2023 (685 KB)