„1) | Der von der Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Bericht über die Prüfung des Entwurfes des Gesamtabschlusses 2017, der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, wird anerkannt. Die durchgeführte Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt (uneingeschränkter Bestätigungsvermerk gemäß § 101 Absatz 3 GO NRW). |
2) | Gleichzeitig wird nach § 116 Absatz 6 GO NRW bestätigt, dass |
| 1. | der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt; |
| 2. | die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind; |
| 3. | der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss im Einklang steht und seine Angaben eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Erkelenz vermitteln. |
3) | Der Gesamtjahresüberschuss von 4.188.485,18 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.“ |