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Vorlage - A 10/753/2018  

 
 
Betreff: Kenntnisnahme des Rates der Stadt Erkelenz gemäß § 105 Absatz 5 GO NRW hinsichtlich der überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW - Zahlungsabwicklung der Stadt Erkelenz im Jahr 2018
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
15.11.2018 
27. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.12.2018 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Prüfbericht GPA NRW Zahlungsabwicklung der Stadt Erkelenz im Jahr 2018  

Tatbestand:

Gemäß § 105 Abs. 1 GO NRW ist die überörtliche Prüfung Aufgabe der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA). Auftrag der GPA ist es, das Verwaltungshandeln der Kommunen mit Blick auf Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit zu prüfen.

Der Prüfbericht richtet sich an die für die Gesamtsteuerung Verantwortlichen der Kommunen in Rat und Verwaltung. Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis insbesondere in Haushaltskonsolidierungsprozessen zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommune zu leisten.

 

Die Prüfung der Zahlungsabwicklung umfasst

 

-

eine Bestandsaufnahme mit dem Abgleich der Finanzmittelkonten und der Bankkonten (Tagesabschluss)

-

die Ermittlung eines Erfüllungsgrades in verschiedenen Teilbereichen der Zahlungswicklung und Vollstreckung und

-

Kennzahlenvergleiche auf der Basis des Vergleichsjahres 2016.

 

Das Gesamtergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden:

 

Ergebnis der Prüfung

 

Am 26.02.2018 hat die GPA den abschließenden Prüfbericht der Stadt Erkelenz zugleitet.

 

Tagesabschluss

 

Die GPA hat am 15.01.2018 die Finanzmittelkonten mit den Bankkonten analog § 30 Abs. 4 GemHVO NRW abgeglichen. Hierzu hat die GPA die Salden der jeweils letzten Kontoauszüge der Kreditinstitute erfasst, bei denen die Stadt Erkelenz Geschäftskonten unterhält. Den ermittelten Istbestand hat die GPA der Fortschreibung nach dem Tagesabschluss vom Vortrag gegenübergestellt. Sollbestand und Istbestand waren ausgeglichen.

 

Erfüllungsgrad der Zahlungsabwicklung

 

Die GPA analysiert die Organisation und Steuerung der Zahlungsabwicklung anhand des Erfüllungsgrades. Diese Kennzahl zeigt, in welchem Umfang und in welcher Ausprägung die aktuelle Situation der Stadt Erkelenz einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung und effizienten Steuerung entspricht.

 

Der Erfüllungsgrad beruht auf einer Nutzwertanalyse. Hierzu stellt die GPA einheitliche Fragen zu den Themenfeldern: Ordnungsmäßigkeit, Organisation/Prozesse/Informationstechnik und finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling. Die Stadt Erkelenz erreicht insgesamt einen Erfüllungsgrad von 90 Prozent bei einem Maximalwert von 94 Prozent.

 

 

Erfüllungsgrad - Erkelenz

Erfüllungsgrad – Mittelwert

Ordnungsmäßigkeit

99 Prozent

k. A.

Organisation, Prozesse, Informationstechnik

88 Prozent

72 Prozent

Finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling

50 Prozent

25 Prozent

Gesamterfüllungsgrad

90 Prozent

k. A.

(Maximalwert: 94 Prozent)

 

Bezüglich detaillierter Ergebnisse, Empfehlungen und Feststellungen wird auf den als Anlage beigefügten Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt verwiesen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass sich wesentliche Beanstandungen gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW aufgrund des dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleiteten und dort beratenen Prüfberichtes über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Erkelenz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW nicht ergeben haben.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

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Anlage:

Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW: Zahlungsabwicklung der Stadt Erkelenz im Jahr 2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfbericht GPA NRW Zahlungsabwicklung der Stadt Erkelenz im Jahr 2018 (1622 KB)