Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 105 Abs. 1 GO NRW ist die überörtliche Prüfung Aufgabe der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA). Auftrag der GPA ist es, das Verwaltungshandeln der Kommunen mit Blick auf Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit zu prüfen. Der Prüfbericht richtet sich an die für die Gesamtsteuerung Verantwortlichen der Kommunen in Rat und Verwaltung. Er zielt darauf ab, diesen Personenkreis insbesondere in Haushaltskonsolidierungsprozessen zu unterstützen und so einen Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommune zu leisten.
Die Prüfung der Zahlungsabwicklung umfasst
Das Gesamtergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden:
Ergebnis der Prüfung
Am 26.02.2018 hat die GPA den abschließenden Prüfbericht der Stadt Erkelenz zugleitet.
Tagesabschluss
Die GPA hat am 15.01.2018 die Finanzmittelkonten mit den Bankkonten analog § 30 Abs. 4 GemHVO NRW abgeglichen. Hierzu hat die GPA die Salden der jeweils letzten Kontoauszüge der Kreditinstitute erfasst, bei denen die Stadt Erkelenz Geschäftskonten unterhält. Den ermittelten Istbestand hat die GPA der Fortschreibung nach dem Tagesabschluss vom Vortrag gegenübergestellt. Sollbestand und Istbestand waren ausgeglichen.
Erfüllungsgrad der Zahlungsabwicklung
Die GPA analysiert die Organisation und Steuerung der Zahlungsabwicklung anhand des Erfüllungsgrades. Diese Kennzahl zeigt, in welchem Umfang und in welcher Ausprägung die aktuelle Situation der Stadt Erkelenz einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung und effizienten Steuerung entspricht.
Der Erfüllungsgrad beruht auf einer Nutzwertanalyse. Hierzu stellt die GPA einheitliche Fragen zu den Themenfeldern: Ordnungsmäßigkeit, Organisation/Prozesse/Informationstechnik und finanzwirtschaftliche Steuerung und Controlling. Die Stadt Erkelenz erreicht insgesamt einen Erfüllungsgrad von 90 Prozent bei einem Maximalwert von 94 Prozent.
Bezüglich detaillierter Ergebnisse, Empfehlungen und Feststellungen wird auf den als Anlage beigefügten Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt verwiesen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Der Rat nimmt davon Kenntnis, dass sich wesentliche Beanstandungen gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW aufgrund des dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleiteten und dort beratenen Prüfberichtes über die überörtliche Prüfung der Zahlungsabwicklung der Stadt Erkelenz durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW nicht ergeben haben.“
Finanzielle Auswirkungen: --- Anlage: Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW: Zahlungsabwicklung der Stadt Erkelenz im Jahr 2018
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