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Vorlage - A 10/717/2018  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erkelenz vom 23.02.2018
hier: Beteiligung an der "Fairtrade-Towns Kampagne" und Verwendung von Produkten aus fairem Handel bei Sitzungen von Rat, Ausschüssen und im Bürgermeisterbüro
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales Vorberatung
10.10.2018 
6. Sitzung des Ausschusses für Demographieangelegenheiten, Umwelt und Soziales geändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
15.11.2018 
27. Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.12.2018 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion  

Tatbestand:

Die SPD-Stadtratsfraktion stellte unter dem 23.02.2018 einen Antrag, die Stadt Erkelenz möge sich an der „Fairtrade-Towns Kampagne“ beteiligen und in Zukunft bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse, sowie im Bürgermeisterbüro fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwenden.

 

Der schriftliche Antrag nebst Begründung ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Aus dem Antrag und der Internetpräsenz der Fairtrade-Towns Kampagne www.fairtrade-towns.de gehen folgende fünf Kriterien für die Verleihung des Titels  „Fairtrade-Town“ hervor:

 

Kriterium 1: Es ist ein Ratsbeschluss zu fassen, dass der faire Handel unterstützt wird und bei allen öffentlichen Sitzungen fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt ausgeschenkt werden.

 

Kriterium 2: Es ist eine lokale Steuerungsgruppe zu bilden, die auf dem Weg zur Fairtrade-Town die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Diese Gruppe muss mindestens aus drei Personen aus den Bereichen „Zivilgesellschaft“, „Politik/Verwaltung“ und „Wirtschaft“ bestehen. Die Steuerungsgruppe ist die treibende Kraft und dient der Vernetzung innerhalb der Kommune.

 

Kriterium 3: In den lokalen Einzelhandelsgeschäften und bei Floristen sowie in den lokalen Cafés und Restaurants werden mindestens zwei Produkte aus Fairem Handel angeboten. Richtwert ist hierbei die Einwohnerzahl. Bei einer Einwohnerzahl von ca. 46.000 sind dies mindestens 10 Geschäfte und 5 Gastronomiebetriebe.

 

Kriterium 4: Produkte aus Fairem Handel werden in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen verwendet. Darüber hinaus werden Bildungsaktivitäten zum Thema Fairer Handel umgesetzt, oft im Rahmen weiterer Kampagnen von TransFair e.V. Das sind für Erkelenz: 1 Schule, 1 Kirchengemeinde, 1 Verein.

 

Kriterium 5: Die Steuerungsgruppe macht Öffentlichkeitsarbeit über die Aktivitäten zum Thema Fairtrade in der Kommune. Die lokalen Medien berichten über die Ereignisse vor Ort. Pro Jahr sollen mindestens vier Artikel erscheinen, bei denen die Kampagne thematisiert wird. Hierbei zählen nicht nur Printmedien, sondern auch die Veröffentlichung von Online-Artikeln, Berichterstattungen auf der kommunalen Website und verfasste Pressemitteilungen.

 

Um „Fairtrade Town“ zu werden, ist ein Antrag zu stellen, in dem die Erfüllung der 5 Kriterien nachgewiesen wird.

 

Die Zertifizierung als „Fairtrade Town“ ist alle 2 Jahre zu erneuern; sonst würde die Stadt den Titel verlieren.

 

Aus Sicht der Verwaltung stellt eine Beteiligung der Stadt Erkelenz an der Fairtrade-Towns Kampagne eine zwar wirtschaftlich geringe, aber in der Außendarstellung sinnvolle Idee dar. Allerdings sprechen verschiedene Gründe gegen eine derzeitige Umsetzung. Nach Erfahrungen anderer Städte bei der Beteiligung an der Fairtrade-Towns Kampagne sind dort aus der Verwaltung insbesondere die Bereiche Stadtmarketing, Bildung und Jugendarbeit beteiligt. Bei der Stadt Erkelenz ist das Stadtmarketing durch die Erstellung des integrierten Handlungskonzeptes für den Stadtbezirk Erkelenz-Mitte sowie die Umstrukturierung des Stadtmarketing in den Jahren 2018 und 2019 nicht zusätzlich belastbar. Darüber hinaus wurde die Stelle der Stadtjugendpflegerin für die Jugendarbeit mit Frau Lüke erst Anfang Juli 2018 neu besetzt. Des Weiteren sind Mitarbeiter der Verwaltung bereits jetzt zu verschiedenen Themen in Arbeits- oder Projektgruppen eingebunden, wie dem EEA-Prozess, dem Klimabeirat, zum eGovernment/Digitalisierung, zum Fördermanagement sowie zur Prozessoptimierung. Eine weitere mehrere Verwaltungsbereiche umfassende Arbeitsgruppe würde unmittelbar weiteres Personal binden – auch für die Koordination der Steuerungsgruppe. In gleicher Weise und gleichem Umfang gefordert wären Vertreter der politischen Gremien (s. Kriterium 2). Auch wenn für die Zertifizierung als „Fairtrade Town“ keine eigene Stelle zu schaffen wäre, so würde doch das für andere Projekte bereits gebundene Personal zusätzlich belastet, weil weitere Arbeitsgruppentätigkeit erforderlich würde. Dies ist nach Einschätzung der Verwaltung im derzeitigen Umfeld nicht vernünftig umsetzbar.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Rat der Stadt Erkelenz.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und an den Rat):

„...“


Finanzielle Auswirkungen:

Noch unbekannt.


Anlage:

Antrag der SPD-Stadtratsfraktion

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion (927 KB)