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Tagesordnung - 20. Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: 20. Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Do, 28.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 2     Angelegenheit/en aus der 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe am 26.09.2017      
Ö 2.1  
Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen 2018 bis 2020  
Enthält Anlagen
A 80/106/2017  
    VORLAGE
   

Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingveranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2018 bis 2020.

 

1.Osterbrunnen Schmücken

2.Fahrradfrühling und Grillmeisterschaft (verkaufsoffener Sonntag)

3.Reit- und Springturnier

4.Intern. Grenzland-Ausfahrt

5.Lambertusmarkt

6.NEW City Lauf

7.Niederrheinischer Radwandertag; in 2018 und 2020 in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier

8.Burgkirmes

9.Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag)

10.Bauernmarkt, Hohenbusch

11.Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag)

12.Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

-

(Über)regionaler Charakter

-

Alleinstellungsmerkmale

-

Besucherzahlen

-

zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

-

Imagefaktor

-

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

-

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

-

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen

-

Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

-

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

-

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.

-

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

-

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

-

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

-

Bericht im Stadtkalender

-

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

-

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

-

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

-

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

   
    26.09.2017 - Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
    Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingveranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2018 bis 2020.

 

1.Osterbrunnen Schmücken

2.Fahrradfrühling und Grillmeisterschaft (verkaufsoffener Sonntag)

3.Reit- und Springturnier

4.Intern. Grenzland-Ausfahr

5.Lambertusmarkt

6.NEW City Lauf

7.Niederrheinischer Radwandertag; in 2018 und 2020 in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier

8.Burgkirmes

9.Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag)

10.Bauernmarkt, Hohenbusch

11.Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag)

12.Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung

 

-

(Über)regionaler Charakter

-

Alleinstellungsmerkmale

-

Besucherzahlen

-

zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

-

Imagefaktor

-

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

-

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

-

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen

-

Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

-

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

-

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.

-

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

-

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

-

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

-

Bericht im Stadtkalender

-

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

-

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

-

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

-

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

   
    28.09.2017 - Hauptausschuss
    Ö 2.1 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

„Der Hauptausschuss beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingveranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2018 bis 2020:

 

1.Osterbrunnen Schmücken

2.Fahrradfrühling und Grillmeisterschaft (verkaufsoffener Sonntag)

3.Reit- und Springturnier

4.Intern. Grenzland-Ausfahrt

5.Lambertusmarkt

6.NEW City Lauf

7.Niederrheinischer Radwandertag; in 2018 und 2020 in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier

8.Burgkirmes

9.Kulinarischer Treff/EAA (verkaufsoffener Sonntag)

10.Bauernmarkt, Hohenbusch

11.Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag)

12.Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung:

 

-

(Über)regionaler Charakter

-

Alleinstellungsmerkmale

-

Besucherzahlen

-

zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

-

Imagefaktor

-

Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

-

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

-

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen:

-

Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

-

Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

-

Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.

-

Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

-

Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

-

Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

-

Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

-

Bericht im Stadtkalender

-

Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

-

Ankündigung auf dem Parkleitsystem

-

Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

-

Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ö 2.2  
Antrag der Fraktionen CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler-UWG Erkelenz im Rat der Stadt Erkelenz vom 13.06.2017 hier: Durchführung einer Ausschreibung für den Weihnachstsmarkt ab dem Jahr 2018  
Enthält Anlagen
A 80/107/2017  
Ö 2.3  
Antrag der Fraktion der Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 16.06.2017 hier: Erhöhte Finanzausstattung des Stadtmarketing  
Enthält Anlagen
A 80/108/2017  
Ö 2.4  
Enthält Anlagen
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz (Bahnanlagen Konrad-Adenauer-Platz), Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 61/407/2017  
Ö 2.5  
Enthält Anlagen
2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. I/9 "Kölner Straße - Stadtpark (Konrad-Adenauer-Platz)", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/408/2017  
Ö 2.6  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VIII/4 "Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/409/2017  
Ö 2.7  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. VIII/5 "Gewerbegebiet Gewerbestraße Süd/Tenholter Straße", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/410/2017  
Ö 2.8  
Enthält Anlagen
19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erkelenz hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Feststellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
A 61/411/2017  
Ö 2.9  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. XIX/4 "Gewerbe- und Industriepark Commerden westlich B 57", Erkelenz-Mitte hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Enthält Anlagen
A 61/412/2017  
Ö 3  
Enthält Anlagen
11. Änderung der Hauptsatzung hier: Redaktionelle Anpassung aufgrund der abgeschlossenen Umsiedlung von Borschemich bzw. aufgrund des Beginns der Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath  
Enthält Anlagen
A 10/572/2017  
Ö 4  
Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW zur Information von Jugendlichen über die Widerspruchsmöglichkeit hinsichtlich der Datenweitergabe durch die Meldebehörde an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr  
Enthält Anlagen
A 10/573/2017  
Ö 5  
Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung NRW zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen, zur Errichtung eines Taubenhauses und zum Erlass einer Baumschutzsatzung  
Enthält Anlagen
A 10/574/2017  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) für die Zulassung eines verkaufsoffenen Sonntags am 03.12.2017 für den Kernbereich der Stadt  
Enthält Anlagen
A 30/199/2017  
Ö 7  
Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik [Löschwasser-Rückhaltung] für die Löscheinheit Kückhoven/Immerath  
Enthält Anlagen
A 30/200/2017  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Zuleitung des Gesamtabschlussentwurfes zum 31.12.2016 gemäß § 116 Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW  
A 20/394/2017  
Ö 9     Haushaltswirtschaftliche Angelegenheiten      
Ö 9.1  
Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW (Anmerkung: Soweit zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle vorliegen, werden diese zusammen mit den Sitzungsvorlagen zugesandt.)  
A 20/395/2017  
Ö 9.2  
Kenntnisgabe der vom Kämmerer getroffenen Entscheidungen zur Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in der Zeit vom 13.06.2017 bis 11.09.2017  
Enthält Anlagen
A 20/396/2017  
N 1     (nichtöffentlich)      
N 2     (nichtöffentlich)      
N 3     (nichtöffentlich)      
N 4     (nichtöffentlich)      
N 5     (nichtöffentlich)      
N 5.1     (nichtöffentlich)      
N 6     (nichtöffentlich)      
N 6.1     (nichtöffentlich)      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 7.1     (nichtöffentlich)      
N 7.2     (nichtöffentlich)      
N 8     (nichtöffentlich)      
N 8.1     (nichtöffentlich)