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Vorlage - A 10/572/2017  

 
 
Betreff: 11. Änderung der Hauptsatzung
hier: Redaktionelle Anpassung aufgrund der abgeschlossenen Umsiedlung von Borschemich bzw. aufgrund des Beginns der Umsiedlung von Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
28.09.2017 
20. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
04.10.2017 
18. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
11. Änderungssatzung zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz  

Tatbestand:

Nach § 4 der aktuellen Hauptsatzung der Stadt Erkelenz ist die Stadt in neun Stadtbezirke eingeteilt. Der Stadtbezirk 08 umfasst dabei die Ortslagen

 

„Keyenberg und Venrath mit Borschemich, Borschemich  (neu), Berverath, Etgenbusch, Kaulhausen, Kuckum, Mennekrath, Neuhaus, Oberwestrich, Terheeg, Unterwestrich, Wockerath.“

 

Aufgrund des Abschlusses der Umsiedlung von Borschemich ins bisherige Borschemich (neu) soll bzw. ist nun der Zusatz „neu“ entfallen. Der Umsiedlungsort heißt zukünftig nur noch Borschemich.

Gleichzeitig soll redaktionell die Aufnahme von Keyenberg (neu), Kuckum (neu), Unterwestrich (neu), Oberwestrich (neu) und Berverath (neu) in die Auflistung der Ortslagen des Stadtbezirks 08 erfolgen.

 

In der Auflistung der Orte des Stadtbezirks 09 soll die Ortslage Pesch entfallen.

 

Durch die o. a. Anpassungen verändert sich die Zuordnung der Ortslagen zu den im § 12 der Hauptsatzung genannten Bezirksausschüssen nicht.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die als Anlage beigefügte 11. Änderungssatzung zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit beschlossen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

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Anlage:

11. Änderungssatzung zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 11. Änderungssatzung zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz (10 KB)