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Auszug - Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung NRW zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen, zur Errichtung eines Taubenhauses und zum Erlass einer Baumschutzsatzung  

 
 
20. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 28.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 10/574/2017 Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung NRW zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen, zur Errichtung eines Taubenhauses und zum Erlass einer Baumschutzsatzung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fraktionsvorsitzende Schirrmeister-Heinen teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Baumschutzsatzung für sinnvoll erachte, damit der für das Stadtbild und Stadtklima wichtige Baumbestand geschützt werden könne.

 

Ausschussmitglied Wolters teilt mit, dass man in der SPD-Fraktion über die Anregungen diskutiert habe. Die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen halte man für notwendig. Bei der Errichtung eines Taubenhauses sei man nicht übereinstimmend zu einem Ergebnis gelangt. Dem Erlass einer Baumschutzsatzung werde man nicht zustimmen.

 

1. stv. Fraktionsvorsitzender London erklärt, dass der Baumschutz per Gesetz geregelt sei. Von daher sehe man den Erlass einer Baumschutzsatzung für nicht notwendig an.

 

Ausschussmitglied Göhl beantragt, getrennt abzustimmen.

 

Nach eingehender Diskussion fragt Bürgermeister Jansen, ob der Ausschuss damit einverstanden ist, getrennt abzustimmen.

 

Der Ausschuss ist damit einverstanden.

 

Bürgermeister Jansen lässt sodann getrennt abstimmen.


Geänderter Teilbeschluss:

„Der Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen wird nicht entsprochen.“

 

Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen

 

Geänderter Teilbeschluss:

„Der Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW zur Errichtung eines Taubenhauses wird nicht entsprochen.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig, 2 Enthaltungen

 

Geänderter Teilbeschluss:

„Der Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW zum Erlass einer Baumschutzsatzung wird nicht entsprochen.“

 

Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen