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Auszug - Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen 2018 bis 2020  

 
 
20. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 2.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.09.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Johannismarkt 17, 41812 Erkelenz
A 80/106/2017 Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen 2018 bis 2020
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

„Der Hauptausschuss beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingveranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2018 bis 2020:

 

1.Osterbrunnen Schmücken

2.Fahrradfrühling und Grillmeisterschaft (verkaufsoffener Sonntag)

3.Reit- und Springturnier

4.Intern. Grenzland-Ausfahrt

5.Lambertusmarkt

6.NEW City Lauf

7.Niederrheinischer Radwandertag; in 2018 und 2020 in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier

8.Burgkirmes

9.Kulinarischer Treff/EAA (verkaufsoffener Sonntag)

10.Bauernmarkt, Hohenbusch

11.Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag)

12.Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg

 

Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung:

 

-

(Über)regionaler Charakter

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Alleinstellungsmerkmale

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Besucherzahlen

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zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale

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Imagefaktor

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Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte

-

Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin.

-

Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein.

können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen:

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Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung

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Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen

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Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc.

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Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung

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Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material)

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Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc.

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Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft

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Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos

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Bericht im Stadtkalender

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Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro)

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Ankündigung auf dem Parkleitsystem

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Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung

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Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern.“

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig