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Betreff: |
Klassifizierung von Stadtmarketing-Veranstaltungen 2018 bis 2020 |
Status: | öffentlich | | |
Federführend: | Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing |
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Beratungsfolge: |
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Tatbestand: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hatte zuletzt die klassifizierten Stadtmarketing-Veranstaltungen von 2015 bis 2017 beschlossen. Folgende klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen haben seitdem stattgefunden: - | Osterbrunnen Schmücken | - | Fahrradfrühling mit verkaufsoffenem Sonntag | - | Reit- und Springturnier in Erkelenz Hohenbusch | - | Bundesköniginnentag 2016 | - | Lambertusmarkt | - | west City Lauf (neu: NEW City Lauf) | - | Public Viewing Fußball EM 2016 | - | Niederrheinischer Radwandertag in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier | - | Internationale Grenzland-Ausfahrt 2017 | - | Burgkirmes | - | EAA und Kulinarischer Treff mit verkaufsoffenem Sonntag | - | Bauernmarkt in Erkelenz Hohenbusch | - | Französischer Markt mit verkaufsoffenem Sonntag | - | Erkelenzer Weihnachtsdorf mit verkaufsoffenem Sonntag | - | Mittelalterlicher Adventsmarkt |
Für die Auswahl der Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen werden die folgenden Kriterien herangezogen: - | (Über)regionaler Charakter | - | Alleinstellungsmerkmale | - | Besucherzahlen | - | zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale | - | Imagefaktor | - | Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte | - | Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin. | - | Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein. |
Unterstützende Tätigkeit durch die Stadt Erkelenz - | Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung | - | Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen | - | Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc. | - | Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentliche Flächen etc. | - | Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder einer seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft | - | Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos | - | Bericht im Stadtkalender | - | Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) | - | Ankündigung auf dem Parkleitsystem | - | Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung | - | Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern |
Für die Jahre 2018 bis einschließlich 2020 empfiehlt das Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing, die folgenden klassifizierten Stadtmarketing-Veranstaltungen zu beschließen: 1. | 22.03.2018 | 22. Osterbrunnen Schmücken | 2. | 06.05.2018 | 10. Fahrradfrühling und 2. Grillmeisterschaft (verkaufsoffener Sonntag) | 3. | 10./12./13.05.2018 | 67. Reit- und Springturnier | 4. | in Planung 2019 | Intern. Grenzland-Ausfahrt | 5. | 31.05. bis 04.06.2018 | 42. Lambertusmarkt | 6. | 10.06.2018 | 21. NEW City Lauf | 7. | 01.07.2018 | 27. Niederrheinischer Radwandertag; in 2018 und 2020 in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier | 8. | 14.09. bis 17.09.2018 | Burgkirmes | 9. | 29.09./30.09.2018 | Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag) | 10. | 06./07.10.2018 | 20. Bauernmarkt, Hohenbusch | 11. | 26. bis 28.10.2018 | Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag) | 12. | 01. bis 02.12.2018 | Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg |
Für die kommenden Jahre bis einschließlich 2020 soll entsprechend verfahren werden, jedoch immer unter der Berücksichtigung der formulierten Voraussetzungen und Kriterien. Insbesondere hat die rechtzeitige Abstimmung der Konzeption am Anfang des Veranstaltungsjahres Priorität. Die Verwaltung kann im Einzelfall von den vom Ausschuss beschlossenen klassifizierten Stadtmarketing-Veranstaltungen abweichen, sollten die Kriterien und Voraussetzungen nicht erfüllt werden oder eine neue Veranstaltung geplant werden, die die o.g. Kriterien und Voraussetzungen voll erfüllt. In der Auflistung nicht enthalten ist die Veranstaltung „Weihnachtsmarkt“ mit der Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages. Erst nach Vorlage eines Konzeptes ab dem Jahr 2018 kann diese Veranstaltung als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltung dem Fachausschuss zum Beschluss vorgelegt werden.
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe beschließt unter dem Vorbehalt der jährlichen Erfüllung der Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingveranstaltung und vorbehaltlich der Bereitstellung der entsprechenden Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr die nachfolgend genannten Veranstaltungen als klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen für die Jahre 2018 bis 2020. 1.Osterbrunnen Schmücken 2.Fahrradfrühling und Grillmeisterschaft (verkaufsoffener Sonntag) 3.Reit- und Springturnier 4.Intern. Grenzland-Ausfahrt 5.Lambertusmarkt 6.NEW City Lauf 7.Niederrheinischer Radwandertag; in 2018 und 2020 in Kombination mit dem Menschenkicker-Benefizturnier 8.Burgkirmes 9.Kulinarischer Treff/EAA, (verkaufsoffener Sonntag) 10.Bauernmarkt, Hohenbusch 11.Französischer Markt (verkaufsoffener Sonntag) 12.Mittelalterlicher Adventsmarkt auf der Burg Bei Erfüllen der nachfolgend genannten Kriterien für die Einstufung als Stadtmarketingprojekt/-veranstaltung - | (Über)regionaler Charakter | - | Alleinstellungsmerkmale | - | Besucherzahlen | - | zur Stadt Erkelenz bzw. zur Region verbindende Merkmale | - | Imagefaktor | - | Bereitschaft zur gemeinsamen Abstimmung der Veranstaltungsziele und –inhalte | - | Absprache über das gemeinsame Vorgehen am Anfang eines jeden Jahres, spätestens jedoch sechs Monate vor Veranstaltungstermin. | - | Zusammenarbeit muss in der öffentlichen Wahrnehmung erkennbar sein. |
können die nachfolgend genannten unterstützenden Tätigkeiten durch die Stadt Erkelenz erfolgen - | Begleitung des verantwortlichen Mitarbeiters aus dem Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing bei der Konzeption, Planung, Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung | - | Unterstützung bei der Einholung der behördlichen Genehmigungen | - | Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit: ggf. städtische Anzeige, Pressearbeit, Plakate, Flyer, Homepage Erkelenz, Bannerwerbung, etc. | - | Direkte finanzielle Unterstützung durch Übernahme von Veranstaltungskosten bis zum Höchstsatz nach dem budgetiertem Mittelansatz für die jeweilige Veranstaltung | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Bauhofleistungen (Personal, Material) | - | Indirekte finanzielle Unterstützung durch Gestellung von Räumlichkeiten, öffentlichen Flächen etc. | - | Gewährleistung der Präsenz des Bürgermeisters oder eines seiner Vertreter: Ansprache, Grußwort, Schirmherrschaft | - | Erlaubnis zur Verwendung des Stadtlogos und des Stadtmarketing-Logos | - | Bericht im Stadtkalender | - | Besondere Berücksichtigung im Veranstaltungskalender der Stadt Erkelenz (Homepage, Bürgerbüro) | - | Ankündigung auf dem Parkleitsystem | - | Unentgeltliche Nutzung der städtischen Dreiecksständer für Plakatierung | - | Beflaggung (Burg, Rathaus, Markt) bei Veranstaltungen im Stadtkern |
Finanzielle Auswirkungen: Finanzmittel in Höhe von insgesamt 40.000,- € für klassifizierte Stadtmarketing-Veranstaltungen werden für das Haushaltsjahr 2018 unter dem Produktsachkonto 150300 Stadtmarketing angemeldet.
Anlage: Bewertung der vergangenen klassifizierten Stadtmarketing-Veranstaltungen
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